Von wegen Recht am eigenen Bild

In den Medien sind häufig Fotos anzu­treffen, in denen die abge­bil­deten Personen un­kennt­lich gemacht wurden. Aber schützen Verpixelung und schwarze Balken über­haupt – oder findet man die Origi­nal-Auf­nah­men nicht trotz­dem?

Neulich habe ich in der Zeitung ein grosses Foto gesehen, das einen Mann und seine Freundin zeigte. Beide hatten verpixelte Gesichter und unter dem Titel Aussenseiter, Entführer, Todesschütze konnte man eine Recherche über B. V. lesen. Er hat Ende März 2022 Christoph Berger, den Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) entführt. Als er von der Polizei verhaftet werden soll, erschiesst er seine Freundin. Auch er stirbt, wobei mir die Umstände nicht klar sind. Die NZZ lässt das ebenfalls offen und schreibt nur: «Auch er stirbt noch vor Ort.»

Aber darum geht es mir nicht, sondern um das Foto mit den beiden Personen. Sie sind unkenntlich gemacht, weil das zu den Pflichten der Journalistinnen und Journalisten gehört. Der Schweizer Presserat formuliert das zum Stichwort «Recht am eigenen Bild» wie folgt:

Private Informationen von öffentlichem Interesse können im Internet gesammelt werden. Wenn die Person aber nicht mit dem im Internet veröffentlichten Porträtbild identifiziert werden möchte, ist ihr Wunsch zu respektieren, da sie das Recht am eigenen Bild besitzt.

Daraus ergibt sich ein Dilemma, weil das Bebildern der Beiträge zum täglichen Geschäft gehört und der Publikums-Erwartung entspringt. Es wäre zwar möglich, einen Artikel über einen Entführer mit einem Symbolbild oder einem Motiv ohne Personen zu bebildern. Aber es liegt auf der Hand, dass das viel weniger zieht, als wenn der Entführer selbst zu sehen ist.

Ach, das muss ein Verbrecher sein!

Darum zeigen die Medien die Bilder trotzdem, decken aber die Gesichter der Personen ab, von denen keine Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt. Das mag zwar den Informationsgehalt schmälern, aber das Publikumsinteresse befeuert es trotzdem. Schliesslich wissen wir alle, dass Fotos mit unkenntlich gemachten Personen in aller Regel mit Verbrechen, Drama und boulevardesken Themen im Zusammenhang stehen.

Die interessante Frage ist nun, ob diese Herangehensweise in Zeiten von künstlicher Intelligenz und kluger Bildalgorithmen überhaupt noch funktioniert. Darauf komme ich gleich, aber erst noch eine vorgelagerte Frage, die mich als juristischen Laien interessiert hat: Im vorliegenden Fall sind die abgebildeten Personen beide tot. Trotzdem hat die Zeitung ihre Gesichter unkenntlich gemacht. Warum? Eine Antwort darauf findet sich im Wikipedia-Beitrag zum postmortalen Persönlichkeitsrecht, wo es heisst, das Recht am eigenen Bild könne von den Angehörigen bis zu zehn Jahre nach dem Tod geltend gemacht werden. Das bezieht sich zwar auf Deutschland, aber in der Schweiz wird es wohl ähnlich sein.

Aber zurück zur Gretchenfrage: Funktioniert die Unkenntlichmachung, wie sie von den Medien praktiziert wurde, überhaupt noch? Bei dem Foto des Entführers aus Wallisellen tut sie das offensichtlich nicht. Zur Unkenntlichmachung wurde das Foto verpixelt. Dazu verwendet man den Mosaikeffekt, der bei Photoshop unter Filter > Vergröberungsfilter zu finden ist. Er reduziert gewissermassen die Auflösung, wobei es von der Kästchengrösse abhängt, wie stark der Effekt ist. Der Vorteil besteht darin, dass er viel weniger hässlich ist als ein dicker schwarzer Balken, weil zwar Details verloren gehen, aber Helligkeit und Farbwirkung erhalten bleiben

Bringt das überhaupt etwas?

Aber er hat gewichtige Nachteile: Im vorliegenden Fall sind die Kästchen so klein, dass ich keine Zweifel daran habe, dass jemand, der die abgebildeten Personen selbst gesehen hat, sie wiedererkennen könnte; das Recht am eigenen Bild scheint mir nicht gewährleistet.

Googles Rück­wärts­suche wird sofort fündig. Die Un­kennt­lich­ma­chungen mittels schwar­zer Käst­chen stammen von mir.

Noch schlimmer: Er täuscht auch Google nicht. Ich versuche mein Glück mit der Funktion Google Lens aus der Such-App von Google (siehe Die Smartphone-Kamera zweckentfremden und Mit Google die letzten Fotogeheimnisse enträtseln). Und siehe da: Einige Sekunden später sehe ich das Foto bei «Bild»: Dort ist nur die Frau, nicht aber der Mann verpixelt.

Immerhin: Das Originalfoto finde ich mit dieser Methode nicht, auch nicht mit der Bildersuche von Bing und von Yandex.

Auch mit dem Trick, die Auflösung so stark zu reduzieren, dass das ganze Bild genauso pixelig ist wie der verpixelte Bereich, bin ich nicht erfolgreich. Meine Überlegung ist, dass auf diese Weise die Verpixelung den Hash-Wert nicht mehr beeinflussen dürfte.

Aber ich habe keinen Zweifel, dass Google fündig geworden wäre, wenn das Originalbild offen im Netz stehen würde. Da es laut Bildquelle von Instagram stammt, ist denkbar, dass es dort als privat eingestellt wurde.

Für Kreditkartennummern nicht zu empfehlen

Trotzdem halte ich den Mosaikeffekt für problematisch, auch in anderem Kontext: Wenn man ihn verwendet, um Zahlen abzudecken, dann lassen sich die ursprünglichen Informationen rekonstruieren. Manuell geht das gemäss dieser Beschreibung, indem man anhand unverpixelter Schrift herausfindet, welcher Font zum Einsatz kam. Dann bestimmt man die Grösse und Lage der Mosaiksteinchen und probiert mögliche Kombinationen durch. Wenn man die richtige Zahl verwendet, dann ergibt sie beim Mosaikmuster eine eindeutige Übereinstimmung, sodass man insbesondere eine Kreditkartennummer herausfinden könnte.

Keine Frage: Anstelle des Mosaik-Effekts sollte man mit einem Unschärfefilter arbeiten – auch, wenn man die im Beitrag Schneller Schutz der Privatsphäre bei Foto-Veröffentlichungen vorgestellten Apps benutzt.

Der bei den Boulevardmedien beliebte schwarze Balken ist zwar hässlich, aber sicherer. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass manche Bilder in den Bereichen, die nicht unkenntlich gemacht worden sind, Informationen enthalten könnten, mit denen den Identität der Personen, die geschützt müssen, aufgedeckt werden könnten – die Bilder-Rückwärtssuche ist ein unglaublich leistungsfähiges Werkzeug.

Es wäre auch keine Sache, sie so anzupassen, dass nur bestimmte Bereiche eines Bildes verglichen werden. Ich glaube, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis dieser Mechanismus gar nicht mehr greift. Die Medien sollten sich schon einmal etwas Neues einfallen lassen.

Beitragsbild: Wer könnte das wohl sein? (Ashutosh Sonwani, Pexels-Lizenz)

One thought on “Von wegen Recht am eigenen Bild

  1. Ich habe manchmal das Gefühl, die Journalisten glauben selbst nicht an die Wirkung ihrer Unkenntlichmachungen, sondern machen es, weil es die Rechtsabteilung verlangt. Ein schmaler schwarzer Balken über das Auge reicht bei Weitem nicht. Ganz besonders nicht, wenn im Artikel dann „Bäcker aus X“ und „im Vorstand des FC Y“ steht.

    Aber eine Unkenntlichmachung, die funktioniert, macht das Bild oft so unbrauchbar, dass man es gerade so gut weglassen könnte. Denn das Ziel des Fotos ist ja, entweder das „fiese Grinsen“ des Killers zu zeigen oder das „fröhliche Lachen“ des Opfers, das noch nichts von „seinem Unglück ahnte“.

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