Es gibt die grossen Gründe, um Facebook abgeneigt zu sein: der miese Datenschutz, die fragwürdigen, undurchschaubaren Algorithmen, das Versagen bei Fakenews, Desinformation und Propaganda – und so weiter.
Es existieren auch kleine Gründe, weswegen man über Mark Zuckerbergs Plattform die Nase rümpft. Einer davon ist die Art und Weise, wie die Beziehungen gemanagt – oder nicht gemanagt – werden. Während einem Twitter ins Gesicht sagt, wenn man von einem Nutzer blockiert worden ist, macht Facebook alles, um einem diese Information vorzuenthalten.
Warum? Geht es darum, meine Nerven zu schonen und meine Gefühle nicht zu verletzen? Falls das die Ursache sein sollte, dann wäre das an Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen. Denn so lange man nicht blockiert worden ist, darf man sich auch üble Dinge an den Kopf werfen, ohne dass das Konsequenzen hätte. Denn Facebook bekämpft die Hassrede ein wenig, wiegelt aber gleichzeitig ab.
Ich habe neulich an einem konkreten Beispiel durchexerziert, wie aus Corona-Leugnern Putin-Fans werden. Der Facebook-Post, den ich als Grundlage für meine Argumentation genommen habe, stammt von Angela H.B., deren Profil ein paar Tage nach meiner Berichterstattung nicht mehr zugänglich war. Beim Aufruf des fraglichen Beitrags erschien bloss die Meldung: «Dieser Inhalt ist derzeit nicht verfügbar».
Natürlich lag die Vermutung nahe, dass sie sich von mir nicht länger anhören wollte, sie sei ein willfähriges Sprachrohr für Putins Propaganda. Aber es standen auch zwei andere Möglichkeiten im Raum: Facebook hätte ihr Profil sperren können, weil ich ihren Post als Fehlinformation gemeldet hatte. Oder sie hätte selbst ihrer Karriere in diesem sozialen Netzwerk ein Ende setzen können, zumal sie sich auch von einigen meiner Freunde harte Kritik hat gefallen lassen müssen.
Facebook lässt einen im Unklaren
Aber welche der drei Möglichkeiten ist es denn nun? Die Facebook-Sperrung erschien mir unwahrscheinlich, da man es normalerweise eine Rückmeldung gibt. Doch auch die Blockierung durch Angela H.B. erschien mir nicht plausibel. Denn ihre Kommentare unter meinen Posts waren noch vorhanden – ich war jedoch der Meinung, dass die bei einer Sperre ganz verschwinden.
Wie lässt sich das herausfinden? Es gibt im Netz diverse Anleitungen, die aber oft nichts taugen. Meines Erachtens gibt es nur zwei brauchbare Methoden:
Wenn die fragliche Person ihre Posts mit der Zielgruppe Öffentlich publiziert hat und ein Link zu einem der Posts greifbar ist, dann verwendet man entweder einen Browser, bei dem man bei Facebook nicht eingeloggt ist oder man öffnet ein privates Fenster (auch Inkognito-Fenster genannt) und gibt dort den Link ein. Wenn der Beitrag erscheint, dann ist der Fall klar: Man wurde blockiert.
Sollte der Blogpost nur für ein eingeschränktes Publikum veröffentlicht worden sein, dann bittet man einen Freund, nach dem Namen der fraglichen Person zu suchen. Wenn er fündig wird, dann ist die Sache ebenfalls eindeutig: Man wurde blockiert.
Der Trick mit dem Zweit-Konto
Man kann stattdessen auch ein zweites Facebook-Konto einrichten und das für die Suche verwenden. Ich bin diesen Weg gegangen, und er hat Gewissheit gebracht: Angela H.B. hat mich blockiert. Gleichzeitig konnte ich mich davon überzeugen, dass der ursprüngliche Beitrag weiterhin online ist und sich Facebook offensichtlich nicht daran stört, wenn mutmassliche Kriegsverbrechen geleugnet werden.
Interessantes Detail am Rand: Mein Zweit-Facebook-Account, den ich für kleine Überprüfung eingerichtet habe, hat keine halbe Stunde überlebt. Facebook hat ihn nach einigen wenigen Klicks deaktiviert, weil er «gegen die Gemeinschaftsstandards verstossen» habe.
Wenn man sich ansieht, was alles nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstösst, dann ist diese Begründung hanebüchen – ich habe nichts getan, ausser ein paar öffentliche Posts anzusehen. Ich gehe davon aus, dass ein Algorithmus geschnallt hat, dass ich versucht habe, die Sperrung zu umgehen. Das dürfte daran liegen, dass ich mit beiden Konten von der gleichen IP-Adresse aus zugegriffen habe.
Warum nicht mal Tacheles reden?
Doch um es klar zu sagen: Die Sperrung meines Zweit-Kontos ist richtig. Es handelt sich um eine Massnahme gegen Stalking, das, wie man weiss, auch mittels sozialer Medien betrieben wird. Aber warum windet sich Facebook auch hier um Klartext herum und schreibt wolkig vom «Verstoss gegen Gemeinschaftsstandards, statt den Vorwurf – «Wir glauben, dass du Angela H.B. stalken möchtest» – klar zu benennen?
Und damit sind wir wieder beim Anfang: Wenn Facebook keinen Eiertanz aufführen würde, wenn jemand einen blockiert, dann wäre diese Stalking-verdächtige Nummer gar nicht nötig gewesen.
Übrigens: Die Experten raten dazu, bei Stalking klare Grenzen zu setzen: «Machen Sie der Stalkerin/dem Stalker einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt (mehr) wünschen; im Idealfall vor Zeugen und/oder schriftlich festgehalten», heisst es bei der .
Auch darum sollte Facebook nicht diese seltsame Ghosting-Methode anwenden, sondern Sperrungen klar als solche benennen. Denn zum anständigen menschlichen Umgang gehört nun einmal, dass auch Beziehungen ordentlich beendet werden: So geht entfreunden. Konfliktscheue bringt nichts. Und man schleicht nicht einfach davon.
Beitragsbild: Wieder einmal ein Daumen nach unten für Mark Zuckerberg (Markus Spiske, Unsplash-Lizenz).