Gibt es eigentlich ein Copyright auf Spielideen? Die Frage hat sich mir neulich aufgedrängt, als mir aufgegangen ist, wie viele Spiele mit «Blast» im Titel es im App-Store gibt: Im Beitrag Wer hat hier von wem abgekupfert? habe ich versucht, das zu klären. Aber es ist aussichtslos, weil es nebst «Toon Blast» und «Angry Birds Blast» auch «Toy Blast», «Balloon Blast» und so viele weitere Inkarnationen gibt, dass ich mir hier einen Wolf recherchieren müsste, um allen auf die Spur zu kommen.
Und nein, es gibt kein Copyright auf Spielideen, was ich allein daran gemerkt habe, dass ich in den 1990ern nicht verklagt worden bin, weil ich mit Clickomania eine SameGame-Variante in die Welt gesetzt habe. Und man merkt es heute daran, dass populäre Spielprinzipen wie die Match Three-Puzzles den App Store überschwemmen. Er hier schreibt, jede Woche tauche ein neuer Titel derselben Machart auf, und das scheint mir nicht übertrieben.
Spiele müssen heftig beworben werden
Das führt dazu, dass die Titel heftig beworben werden müssen: Wer ab und zu ein werbefinanziertes Game spielt, der kommt um die Werbung für Homescapes, Jewel Quest, Fishdom oder Angry Birds POP! nicht herum. Die Popularität lässt sich mit einem Wort erklären. Respektive mit dreien: Candy Crush Saga. Eine Spiel-App, die 200 Millionen US-Dollar umsetzt, ist no spit in the bucket.
Das ruft Nachahmer auf den Plan, und die müssen, wie ich, nicht befürchten, verklagt zu werden. Im US-Urheberrechtsgesetz heisst es:
Copyright does not protect the idea for a game, its name or title, or the method or methods for playing it. Nor does copyright protect any idea, system, method, device, or trademark ma terial involved in developing, merchandising, or playing a game.
Das Urheberrecht schützt keine Spielidee, nicht den Titel oder Name oder die Spielmechanik. Das wirft die interessante Frage auf, warum das so ist. Haben die Spielhersteller einfach die schlechtere Lobbyarbeit gemacht als die Musikindustrie, die sogar Leute in den Senkel stellt, die zu Hause ein Stück von Bach klimpern?
Hey @SonyMusicEnt – apparently you ‘own’ 47 seconds of my performance of Bach. He died 300 years ago. And I made this recording in my living room. Stop being assholes. You own NOTHING! pic.twitter.com/t9IYWf3l70
— James Rhodes (@JRhodesPianist) 4. September 2018
Eine fundierte Antwort würde einiges an Recherchieraufwand bedeuten – aber einen Hinweis gibt das Schweizer Urheberrecht:
Nicht geschützt sind Ideen, Konzepte und Handlungsanweisungen (wie z. B. Spielregeln oder Kochrezepte).
Zurecht, denn wenn Konzepte und Handlungsanweisungen geschützt wären, hätten wir im Alltag einigen Ärger zu erwarten: Einer will wissen, wie er sich ein Spiegelei brät?
Wäre es anders, würde es zum Spiegeleierbraten eine Lizenz von Betty Bossi brauchen
Tut mir leid, leider hat Betty Bossi das Recht an den notwendigen Handlungsanweisungen. Das Konzept des Händewaschens? Von Lush getrademarkt. Das Hinternabwischen kann man seinem Kind nicht erklären, ohne Hakles geistiges Eigentum zu verletzen. Und so weiter.
Klar, man könnte hier die Unterscheidung zwischen alltäglichen, respektive tradierten Handlungsanleitungen und spezifischen, modernen und komplexen Konzepten machen. Eine Spielmechanik wie bei «Candy Crush Saga» ist offensichtlich eine andere Angelegenheit als die Vorgänge, die fürs Haarekämmen notwendig sind. Aber die Abgrenzungen sowie der Nachweis der Urheberschaft der ursprünglichen Instruktionen wären sehr schwer zu treffen und zu erbringen.
Kann man seine Spielidee dann wenigstens patentieren lassen? Nein, sagt patente-stuttgart.de:
Der beste und wirksamste Schutz für geistiges Eigentum ist ein Patent. Jeder unerfahrene Spieleerfinder meint deshalb, er müsse seine Idee sofort zum Patentamt tragen. Am Besten wäre es wohl, die Idee gleich weltweit schützen zu lassen. Dieser Gedanke hat nur einen kleinen Haken. Es gibt Dinge, die man nicht patentieren lassen kann. Dazu gehören zum Beispiel Entdeckungen. Man muss sich ja nur mal vorstellen, jemand könnte sich ein Naturgesetz oder eine bis dato unbekannte Insel patentieren lassen. Zu den Dingen, die nicht patentfähig sind gehören auch mathematische Regeln und Anweisungen an den menschlichen Geist.
Der Kern der Sache liegt darin, dass eine Spielidee, so wie ein Rezept eine Anweisung an den menschlichen Geist ist und daher nicht patentiert werden kann. Es gibt Grenzen, und die sind sinnvoll, weil wir sonst ohne Anwalt nicht mehr aus dem Haus gehen könnten und selbst Tiere und Pflanzen nicht mehr umhinkämen, einen Rechtsvertreter zu beschäftigen.
Sogar Nestlé darf nicht alles
Dass nicht alles unter ein Schutzrecht gestellt werden kann, weiss sogar Nestlé, weswegen dieses sympathische Unternehmen eben nicht versucht hat, die Fenchelblüte zu patentieren.
Bemerkenswert ist an dieser Stelle jedenfalls, dass trotz fehlender Patente und Urheberrechte die betroffenen Industrien nicht zusammengerkracht sind. Die erwähnte Betty Bossi verkauft ihre Rezeptbücher ganz gut, obwohl jeder seine Lieblingskochanweisungen abschreiben bzw. OCR-ren und per WhatsApp-Gruppe verbreiten kann – mit beliebig grossen Gruppen von Leuten, die hobbymässig gerne Mahlzeiten zubereiten. Auch den grossen Modehäusern geht es gut, obwohl Designklau ist oft legal ist, wie die «Annabelle» schreibt.
Auch die Spieleindustrie verkraftet es ganz gut, dass jeder Hobbyprogrammierer seine Variante eines schönen Spielprinzips bereitstellen kann. Die Designer müssen sich auf der Ebene der Umsetzung, der grafischen Gestaltung und anhand des Funktionsreichtums miteinander messen. Für die Nutzer bedeutet es mehr Auswahl – was mitunter zur mühsamen Beschäftigung führt, aus einem Haufen von ähnlichen Titeln den besten herauszusuchen. Aber dabei helfen schliesslich Blogger und Medien.
Es ginge auch ohne den Urheberrechtshammer
Ich habe in diesem Blogpost einen Seitenhieb auf jene Akteure platziert, die Werke mit Urheberrechtsschutz herstellen und diese Rechte auch gnadenlos durchsetzen – eben besagte Industrien, die man abfällig auch gerne als Content-Mafia bezeichnet. Die würde nun sicher darauf hinweisen, dass Plagiarismus und Piraterie zwei verschiedene Paar Stiefel sind: Im ersten Fall kupfert jemand ein Buch oder ein Spiel ab, was beim Buch mit einer Klage endet und beim Spiel aus den erwähnten Gründen kein Problem ist.
Im zweiten Fall wird ein Werk schwarzkopiert, was weder beim Film, noch bei einem Buch, einem Musiksong noch bei einer App akzeptabel wäre. Aber das Betty-Bossi-Beispiel zeigt eben, dass die Leute trotzdem Rezeptbücher kaufen, obwohl bei chefkoch.de mehr als 300’000 Rezepte kostenlos abrufbar sind. Die Aufbereitung, die Auswahl, die Präsentation und die Benutzerfreundlichkeit machen einen so grossen Unterschied, dass viele Leute gerne für Dinge zahlen, die sie mit etwas mehr Mühe in einer etwas weniger charmanten Darreichung völlig kostenlos haben könnten. Und darauf gilt es sich zu konzentrieren.