Bei Videos von Streamingdiensten fängt die Screenshot-Funktion nur ein schwarzes Bildschirmfoto ein. Woran das liegt – und wie sich diese Schikane umgehen lässt.
Schlagwort: Juristerei
Durch puren Zufall habe ich eine tolle Software entdeckt, die mir als Nutzer von Audible-Hörbüchern einen Herzenswunsch erfüllt – den ich hier im Blog aus juristischen Gründen nicht auszusprechen wage.
Mit einer Wildtierkamera spektakuläre Aufnahmen von der heimischen Fauna machen? Ich habe das mit der Scouting Cam Black800 Mini probiert und bin, naja, kläglich gescheitert.
Die Lensa-App hat mit ihren «magischen Avataren» für einen beträchtlichen Medienrummel gesorgt. Sie kann aber mehr als kitschige KI-Kunst zu generieren – sie ist auch ein kreatives Bildbearbeitungsinstrument.
Wenn Bitten und Betteln nicht zum Ziel führen, wird halt mit der Juristenkeule gedroht: Ein neues Kapitel in der unendlichen Saga, was sich SEO-Deppen alles einfallen lassen, um einen Rücklink abzustauben.
Eine Geschichte, in der es um Früchte, Genitalien, Bildlizenzen und einen Mann geht, der seine Sexspielzeug-Reviews bei Google Liebkind machen will.
Da achtet man tunlichst darauf, in Videos nur Streaming-taugliche Musik zu verwenden – und muss sich von Youtube trotzdem einen Urheberrechtsverstoss vorwerfen lassen. Das nervt massiv.
Ist es in Ordnung, dass es uns Streaminganbieter verbieten, ihre Inhalte fürs eigene Archiv herunterzuladen? Nein, finde ich: Es gibt Situationen, in denen das «Youtube-Ripping» unvermeidlich ist.
Ich habe mir die Nutzungsbestimmungen von «Angry Birds Dream Blast» näher angeschaut und bin fast vom Stuhl gefallen. Was hier an Regeln mit einem Casual Game mitgeliefert wird, ist völlig absurd.
Es ist nicht zu übersehen, dass Spielentwickler stehlen wie die Raben: Sie kupfern Spielideen so ungeniert ab, dass man sich fragt, warum nicht ständig Gerichtsverhandlungen geführt werden. Der Grund liegt in der Gesetzsprechung.
Ein exemplarisches Beispiel über den Unfug mit Verlagsrechten: Bei der Krimiserie von Michael Ridpath bekommt man hierzulande nur die ersten Folgen zu lesen – die letzten Bücher sind digital nicht erhältlich.
Was passiert, wenn man ein kommerzielles Pop- oder Rock-Liedlein in einem Youtube-Video verwendet? Die gute Nachricht: Man wird wahrscheinlich nicht verklagt. Die schlechte: Man verdient auch nichts mehr mit dem Video.