Audible-Hörbücher und Kindle-E-Books teilen

Fami­lien­frei­ga­be à la Jeff Bezos: Über das Programm «Amazon-Haus­halt» geben wir E-Books, Hör­bü­cher und Musik an Partner und Kinder weiter.

In der Apple-Welt habe ich die Familienfreigabe schätzen gelernt. Vor einigen Jahren hat meine Mutter darüber beklagt, ihr iPhone zeige ihr ständig Speicherwarnungen an. Obwohl sie im Vergleich zu mir sehr sparsam mit Daten umgeht, hatte sie es geschafft, das Gratiskontingent an Speicher bei der iCloud zu sprengen. Kein Wunder; die fünf Gigabyte bekommt man auch voll, wenn man bloss ab und zu ein Foto macht.

In Ermangelung einer Kreditkarte konnte sie sich keine Aufstockung besorgen (siehe dazu: Die Cloud-Angebote von Google, Microsoft und Apple im Vergleich): Aber über die Familienfreigabe konnte ich sie an meinem Kontingent beteiligen, und die lästigen Meldungen hörten sofort auf. Über diese Freigabe dürfen wir auch Musik, Filme, Fernsehsendungen, Apps, Bücher und Abos gemeinsam nutzen. Wie Apple erklärt, können bis zu fünf weitere Leute an diesen Dingen teilhaben – was, nebenbei bemerkt, eine Benachteiligung von Grossfamilien darstellt. (Meine Eltern hatten je sechs Geschwister, was mich an ihrer Stelle dazu bewogen hätte, Tim Cook ein Mail zu schreiben.)

Es gibt solche Familienfreigaben auch bei Google und bei Microsoft fürs Microsoft-365-Abo. Doch hier soll es um Amazon gehen. Denn neulich habe ich entdeckt, dass auch der sympathische Online-Händler ein solches Programm pflegt, das dort Amazon-Haushalt heisst.

18-jährige Kinder fliegen aus der Familie

Die Regeln sind sind im Vergleich streng: Anders als bei Apple, wo das Alter der Personen keine Limite darstellt, können bei Amazon nur zwei erwachsene Personen teilnehmen; dazu bis zu vier Jugendliche (13 bis 17 Jahre) und vier Kinder (unter 13): Mit anderen Worten: Wenn der Sohn oder die Tochter 18 wird, fliegt er oder sie bei Amazon automatisch aus dem Haushalt. Das finde ich etwas hart.

Der Sinn und Zweck von «Amazon-Haushalt» besteht darin, dass Mitglieder «Prime-Vorteile» und digitale Inhalte gemeinsam nutzen dürfen. Ersteres ist hierzulande irrelevant, weil Amazon, wie es hier so charmant heisst, «kein spezielles Prime-Programm für unsere Kunden in der Schweiz» anbietet.

Doch das Teilen der digitalen Inhalte ist auch für Schweizerinnen und Schweizer ein stichhaltiger Grund, einen Haushalt einzurichten; zumal, wenn sie solche Inhalte besitzen.

Wie die Familienfreigabe von Hörbüchern, E-Books und Musik funktioniert

Also, der Zauber funktioniert wie folgt:

  • Erstens richten wir hier unseren Haushalt ein, indem wir Familienmitglieder mit ihrer E-Mail-Adresse hinzufügen. Die müssen die Einladung annehmen.
  • Die Verwaltung des Haushalts erfolgt hier: Bei Jugendlichen gibt es die Funktion des «Teen Shoppings», bei dem die Eltern entweder Einkäufe genehmigen oder ein Ausgabenlimit setzen. Bei Kindern gibt es Schutzfunktionen für Tablets, Fire-TV, Kinde-E-Book-Reader und Android-Telefone, ähnlich wie bei Microsofts Family Safety-Programm.
  • Erwachsene verwalten gemeinsame Zahlungsmittel und organisieren die Familienbibliothek. Wir stellen hier unsere digitalen Inhalte den anderen zur Verfügung, was mittels drei Checkboxen möglich ist. Da die nicht beschriftet sind, können wir nur raten, worum es sich handelt. Meine Vermutung: Kindle-Bücher, Hörbücher und Musik.
Kleiner Tipp: Wenn die Kontrollkästchen angeschrieben sind, weiss man auch, was sie bewirken.

Einen Überblick der Inhalte verschaffen wir uns über die Ansicht Inhalte und Geräte: Hier finden sich die Rubriken Inhalt, Geräte, Einstellungen und Datenschutzeinstellungen. Interessant ist vor allem die erste Rubrik Inhalte. Hier erscheinen die Bücher, Hörbücher und Dokumente sowie die Musiktitel von Amazon Music und die Wörterbücher und Benutzerhandbücher wie das Kindle-Manual.

Alles in einen Topf?

Was ich nicht vollends durchdrungen habe, ist die Art und Weise, wie Amazon mit Leuten umgeht, die mehrere Konten haben – also wie ich bei Audible.com und Audible.de. Da der Löwenanteil meiner Bibliothek bei Audible.com liegt, ist für mich entscheidend, dass diese Titel hier auftauchen – was sie tun. Ich empfehle darauf zu achten, mit dem richtigen Konto angemeldet zu sein, wenn wir den Haushalt einrichten.

Hier ist ersichtlich, welche Bücher an die Familienmitglieder freigegeben sind.

Auch meine Frau sieht sie in ihrem Konto und kann sie abspielen und auf ihr Smartphone herunterladen. Ich nehme an, dass das auch umgekehrt funktionieren würde, wenn sie mir ihren Bücherbestand freigeben wird – was sie, mit Ehrenwort!, demnächst zu tun gedenkt. Über den Knopf Weitere Aktionen und Familienbibliothek verwalten nehmen wir einzelne Titel aus der Freigabe, sodass sie nicht mehr bei den Familienmitgliedern auftauchen.

Noch ein Hinweis auf die Rubrik Geräte: Hier werden unter Amazon-Geräte Kindle-Reader aufgelistet. Wir finden hier auch die auf Smartphones und Tablets installierten Apps: Kindle-App, Amazon Music, Audible, den Amazon App Store (z.B. für Windows) und Amazon Music. Klickt man einen der Einträge an, erscheinen die registrierten Geräte. Bei mir reichen die Listen in die tiefste Vergangenheit zurück; ich treffe auf den hier besprochenen Kindle 3 oder mein zweites iPhone. Was ich seltsamerweise nicht sehe, ist mein aktuelles Gerät.

Weitere Möglichkeiten, Inhalte zu teilen

Halten wir fest: Grundsätzlich ist diese «Amazon-Haushalt» eine gute Sache und erfüllt den Zweck. Die Verwaltung und Konfiguration ist etwas umständlich. Die pragmatische Lösung besteht darin, in der Audible- oder Kindle-App zum Account eines Familienmitglieds zu wechseln und dann die gewünschten Titel herunterzuladen: Die bleiben auch auf dem Gerät drauf, wenn wieder zum Ursprungs-Account zurückgewechselt wird.

Es gibt in der Audible-App auch die Möglichkeit, Bücher über den Teilen-Knopf weiterzugeben – auch an Leute, die nicht zur Familie gehören. Doch gemäss den Informationen hier ist das nur mit einem einzigen Buch möglich.

Beitragsbild: Zugegeben – in der analogen Welt ist das Verleihen einfacher. Das Wiederkriegen allerdings nicht! (Alexander Grey, Unsplash-Lizenz).

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