Reichtum durch Bloggen? Die neuen Erkenntnisse

Um für Online-Werke eine Vergütung der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris zu erhalten, muss man kein grosser Verlag sein. Wie ein Selbstversuch zeigt, würde das aber helfen: Die Bedingungen sind so ausgelegt, dass selbst erfolgreiche Blogger fast nichts bekommen.

Wie können Blogger Geld verdienen? Was funktioniert am besten: Sind es die Werbebanner, die Affiliate-Links, die «gesponsorten Posts» (a.k.a. Schleichwerbung) oder sind es die Entschädigungsgelder der Verwertungsgesellschaften?

Ich habe die einzelnen Methoden hier im Blog besprochen und sie – ausser das Sponsoring – alle selbst ausprobiert. Die Erkenntnis ist, diese Methoden allesamt dem Prinzip Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen unterworfen sind: Die Geldbeträge, die zusammenkommen, lassen den Traumberuf des unabhängigen Internetpublizisten in weite Ferne rücken. Sie decken den Aufwand fürs Betreiben des Blogs, ja, und sie sind ein willkommenes Taschengeld. Aber wenn ein Blogger die Monetarisierung nicht zum zentralen Prinzip erhebt, dann sollte er nicht mit einem warmen Geldregen, sondern mit einem lauen Getröpfel rechnen.

Wie viel Geld springt bei der Verwertungsgesellschaft raus?

Es gibt einen konkreten Grund, weswegen ich auf das Thema zurückkomme: Der liegt darin, dass die Schweizer Verwertungsgesellschaft Pro Litteris seit 2019 auch Online-Werke entschädigt, und dass davon nicht nur die grossen Verlage, sondern auch Einzelkämpfer profitieren.

Die Details habe ich seinerzeit hier beschrieben, aber schon damals konstatiert, dass die Rahmenbedingungen auf die Medienanbieter mit grosser Reichweite ausgerichtet sind. Einerseits bedeutet es einen gewissen technischen Aufwand, die «Einschaltquote» der einzelnen Blogposts zu erheben. Andererseits ist es nicht ganz einfach, als kleiner Blogger die Minimalbedingungen zu erfüllen, damit ein Blogpost entschädigt wird.

Darum stand die Frage im Raum, ob sich die Mühe lohnt. Ich darum die Zählmarken in meinem Blog implementiert und eine Methode entwickelt, wie die Beiträge bei der Pro Litteris im Backend, dem sogenannten Verlags-Dashboard, erfasst werden können. Wie ich das gemacht habe, beschreibe ich hier.

Zwei Erkenntnisse, wenig Geld

Nun wollt ihr natürlich wissen, was dabei herausgekommen ist. Nun, das erzähle ich gerne: Erstens wenig Geld. Und zweitens zwei Erkenntnisse eine Erkenntnis¹:

Es ist, wie vermutet. Das erwähnte Zugriffsminimum ist so gestaltet, dass es mit der typischen Blogger-Reichweite schwer zu erreichen ist. Ein Artikel, der auf einer grossen News-Website veröffentlicht wird, sammelt die dafür notwendigen Klicks in ein paar Tagen oder sogar Stunden ein – denn hier gibt es ein ausreichend grosses Stammpublikum, das für das geforderte Minimum sorgt.

Die Hürde liegt hoch

Ein Blogpost hingegen kommt, je nach Resonanz in den sozialen Medien, vielleicht auf ein paar Dutzend oder zwei-, dreihundert Views – was für eine Pro Litteris-Entschädigung aber längst nicht genug ist: Denn dafür müssen wir die Tausendergrenze knacken. Das ist schwierig, aber nicht unmöglich: Aber es klappt nur mit Googles Hilfe, also, wenn der Beitrag über die Suchmaschinen den entsprechenden Zuspruch erfährt.

Das wiederum passiert aber nicht innert Tagen, sondern über Monate oder gar Jahre. Ich habe hier im Blog diverse Fälle, die in der ersten Zeit der Veröffentlichung kaum die Grenze von hundert Views geritzt haben und darum nicht entschädigungsberechtigt sind. Doch über die Jahre haben sie fünfstellige View-Zahlen erreicht, was selbst für eine grosse Newssite ordentlich wäre. Doch weil die Beiträge nur im Erscheinungsjahr entschädigt werden, nützt das leider gar nichts.

Tausende Views – die alle nichts zählen

Es kommt ein weiterer, zwar einleuchtender, aber trotzdem frustrierender Punkt hinzu: Als Schweizer Verwertungsgesellschaft berücksichtigt Pro Litteris nur die Views im Inland. Ich habe dieses Jahr einige Beiträge veröffentlicht, die ordentlich abgesahnt haben: Diese Besprechung von Mac OS 13 alias Ventura hatte innert ein paar Tagen 2500 Views. Doch da die Leserinnen und Leser allesamt aus Deutschland kamen, war es für die Katz.

Und dafür der ganze Terz!

Damit liegt die Frage auf dem Tisch: Wozu gibt es dieses Zugriffsminimum bei den Zählmarken – wenn nicht, um kleine Blogs zu benachteiligen? Natürlich kann man sich einen administrativen Grund dafür ausdenken, beispielsweise, dass sich die Auszahlung erst ab einem gewissen Minimum lohnt. Aber um diesen Fall abzudecken, könnte man für einen Blogger wie mich einen anderen Abrechnungsmodus anbieten: Da alle Beiträge hier im Blog von mir stammen, ist die Unterscheidung nach einzelnen Posts ohnehin sinnlos: Stattdessen liesse sich die summarische Einschaltquote aller während eines Jahres veröffentlichten Beiträge ermitteln: So würde eine angemessene, d.h., über den Daumen gepeilt, niedrige vierstellige Summe anfallen.

Also, die nächste Frage liegt auf der Hand: Würde es denn etwas bringen, dieses Blog hier bei einer deutschen Verwertungsgesellschaft (VG Wort) anzumelden? Ich bleibe dran.

Es bleibt noch eines: Ihr wollt abschliessend natürlich noch harte Zahlen hören: Der eine Beitrag, der über die Schwelle kam, bringt mir 15.10 Franken ein. Juhuu! Es ist übrigens der Tipp Wie sich ein ausgeschaltetes iPhone lokalisieren lässt. Womit wir noch etwas anderes lernen: Wer nicht über Apple bloggt, kommt sowieso auf keinen grünen Zweig.

Fussnoten

1) In der ursprünglichen Fassung hatte dieser Blogpost zwei Erkenntnisse. Die erste, aber als falsch erkannte Erkenntnis lautete, dass man nicht sämtliche Blogposts erfassen muss, sondern nur diejenigen, die auch tatsächlich über die Vergütungsschwelle kommen. Das hätte bedeutet, dass der ganze Zirkus mit Power Automate überflüssig gewesen wäre. Ich hatte die Vermutung, dass im Verlagsdashboard jene Meldungen ausgewiesen werden, die gezählt, aber nicht erfasst sind. Das war aber leider ein Trugschluss: Es ist im Dashboard nur ersichtlich, dass Meldungen vorliegen, die unvollständig erfasst sind – aber es ist nicht erkennbar, auf welche Zählnummern sie sich beziehen. Das heisst, dass wir nicht darum herumkommen, alle Blogposts eines Jahres einzutragen, selbst wenn nur einer oder zwei davon tatsächlich Geld abwirft. Das ist, mit Verlaub, reichlich schikanös!

Beitragsbild: Mehr ist es leider nicht, sorry (Jordan Rowland, Unsplash-Lizenz).

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