Neulich habe ich in der Zeitung ein grosses Foto gesehen, das einen Mann und seine Freundin zeigte. Beide hatten verpixelte Gesichter und unter dem Titel Aussenseiter, Entführer, Todesschütze konnte man eine Recherche über B. V. lesen. Er hat Ende März 2022 Christoph Berger, den Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) entführt. Als er von der Polizei verhaftet werden soll, erschiesst er seine Freundin. Auch er stirbt, wobei mir die Umstände nicht klar sind. Die NZZ lässt das ebenfalls offen und schreibt nur: «Auch er stirbt noch vor Ort.»
Aber darum geht es mir nicht, sondern um das Foto mit den beiden Personen. Sie sind unkenntlich gemacht, weil das zu den Pflichten der Journalistinnen und Journalisten gehört. Der Schweizer Presserat formuliert das zum Stichwort «Recht am eigenen Bild» wie folgt: „Von wegen Recht am eigenen Bild“ weiterlesen