Via Martin Steigers Website und den Beitrag Whitepaper «Bilder im Web» bin auf das gleichnamige Dokument gestossen.
Das Weissbroschürchen Bilder und Fotos im Web stammt von der Agentur Tinkla, die sich um digitale Strategien und Online-Kommunikation kümmert. Man kann es online lesen oder sich per Mail zusenden lassen, wobei man seine Mail-Adresse angeben muss. Und wenn ich gleich am Anfang etwas schnöden darf, dann finde ich den Downloadmechanismus mit Angabepflicht der E-Mail-Adresse unnötig umständlich.
Wenn die Adresse tatsächlich wie angegeben nur fürs Zusenden des PDFs benötigt wird und kein Adresssammelmechanismus beinhaltet, dann ist der Schritt überflüssig und nutzlos, weil viel komplizierter als ein simpler Downloadlink. Wenn dieser Schritt eine Hürde darstellen soll, die die unkontrollierte Verbreitung des PDFs eindämmen soll, dann weise ich darauf hin, dass er absolut untauglich ist. Darum – wenn es doch um Lizenzen geht und darum, die eigene Agentur ins Gespräch zu bringen – warum nicht gleich eine Share-Alike-Lizenz?
Trotz der Nützlichkeit habe ich etwas zu motzen
Und nochmals etwas Gemäkel: Der Begriff «White Paper» ist dummes Denglisch. Man darf das gerne mit Weissbuch eindeutschen oder ganz banal Leitfaden o.ä. nennen.
Inhaltlich finde ich das Werk aber nützlich und hilfreich für Leute wie du und ich, die wir häufig eigene und fremde Bilder ins Web stellen. Die Broschüre erklärt, worauf es zu achten gilt, wie man an Fotos und Illustrationen herankommt und was rechtlich zu beachten ist: Stichworte sind lizenzpflichtige und lizenzfreie Bilder, Bezugsmöglichkeiten und populäre Plattformen, Urheberrecht, Persönlichkeitsschutz und Fotografieerlaubnis. Praktisch die Hinweise etwa zu Abmahnungen und zu Bildzitaten wie Screenshots. Für die rechtliche Erörterung ist übrigens der eingangs erwähnte Martin Steiger verantwortlich.
Manchmal wünsche ich mir noch etwas mehr Tiefe und Praxisbezug. Zum Beispiel heisst es im Weissbroschürchen:
Weiter verlangen viele Anbieter, als Quelle genannt zu werden – gerade wenn es um eine redaktionelle Nutzung geht. Häufig wird vorgeschrieben, welche Informationen dabei in der Quellenangabe enthalten sein müssen, etwa der Name der Agentur und des Urhebers. Bei Creative-Commons-Lizenzen muss zudem häufig die Beschreibung übernommen werden und es muss – wenn technisch möglich – auf die Lizenz verlinkt werden.
Das liest man so ja auch bei den Creative-Commons-Belehrungen. Wirklich nützlich wären konkrete Beispiele, die mir die Frage beantworten, wie ich ein Flickr-Bild in meinem Blog richtig anschreibe: Wenn bei einer Creative-Commons-Lizenz die Bildbeschreibung übernommen werden muss – wie macht man das konkret?
Wie geht es nun ganz konkret?
Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht (wie oben ersichtlich), bei CC-Bildern den Fotografen und die Bilder-Plattform hinzuschreiben und direkt auf das Bild zu verlinken: Unter der Annahme, dass ein Klick später alle notwendigen Informationen vorzufinden sind. Ist das nun ausreichend, oder müsste ich den ganzen Sermon in die Bildlegende packen – und sowohl einen Link auf die CC-Lizenz setzen als auch in extenso zitieren, was die Fotografin Capture Queen zu ihrem Bild dazustellt? Also in etwa so:
Das ergibt, wie Figura zeigt, eine unschön lange Bildlegende, deren Erstellung einem ein umständliches Prozedere abverlangt. Darum bleibt die Frage offen, wie man als Laie/Anwender die rechtlichen Vorgaben pragmatisch auf seinen Alltag herunterbricht, um einerseits den Anforderungen Genüge zu tun und dem Abmahnungs-Damoklesschwert zu entgehen. Und andererseits einen schlanken, einfachen und praktikablen Arbeitsablauf wahrt. Damit hier weiterhin gern, oft und schnell gebloggt werden kann.