Das digitale Leben nach dem Tod

Bei Apple, Facebook und Google darf man festlegen, wer Zugriff auf die Konten erhält, wenn man das Zeitliche gesegnet hat. Sinnvoll – aber ich empfehle noch ein paar weitere Vorkehrungen.

Den Nachlasskontakt für die Apple-ID festlegen.

Eine unscheinbare, aber dennoch bedeutsame Neuerung in iOS 15.2 ist der Nachlasskontakt. Mit dem ist es jetzt im iPhone-Betriebssystem möglich, den Zugang zum digitalen Erbe offiziell zu regeln. Bis anhin musste man – wenn man diese Frage nicht gänzlich verdrängen wollte – sie behelfsmässig lösen.

Diesen Nachlasskontakt legt man für seine Apple-ID fest, indem man in den Einstellungen zuoberst auf seinen Account-Bild tippt und dann Passwort & Sicherheit betätigt. Hier findet sich der Menüpunkt Nachlasskontakt, über den man die Person hinzufügt, die Zugriff auf die Daten erhalten soll, nachdem man einen Abgang gemacht hat.

Diese Neuerung ist sinnvoll: Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass unsere Generation zu Lebzeiten eine Unmenge an Daten anhäuft. Bislang haben wir uns nicht viele Gedanken gemacht, was mit diesen Daten nach unserem Tod passiert. Einerseits, weil wir zur ersten Generation gehören, die mit diesem Problem konfrontiert ist. Andererseits ist es so, dass erst in der jüngsten Vergangenheit überhaupt zum Problem geworden ist.

Das liegt an der Cloud. Solange Daten lokal gespeichert sind, funktioniert das Vererben wie mit dinglichen Gütern: Man hinterlässt der Nachwelt seine Festplatten, USB-Sticks und das NAS, und die Nachwelt kann damit anfangen, was sie will.

Die Cloud macht alles komplizierter – sogar das Ableben

Doch in der Cloud braucht es das passende Login, um an die Daten heranzukommen. Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird die Sache noch kniffliger: Selbst wenn man sein Apple-ID-Passwort in sein Testament geschrieben hat, nützt das nichts, wenn der Erbe nicht ins iPhone hineinkommt, um dort den Zugriff zu bestätigen. Man erkennt, dass Sicherheit mitunter Nebenwirkungen hat, an die erst einmal niemand gedacht hat.

Darum sind solche Nachlasskontakte sinnvoll. Es gibt sie nicht nur bei Apple, sondern auch bei Google. Dort verwendet man den Kontoinaktivität-Manager, um entsprechende Vorgaben zu machen. Facebook kennt den Gedenkzustand für verstorbene Nutzer und es gibt wie bei Apple einen Nachlasskontakt, den man über das Menü und Einstellungen und Privatsphäre > Einstellungen > Einstellungen für den Gedenkzustand festlegt.

Bei Microsoft habe ich keine vergleichbaren Vorkehrungs-Möglichkeiten vorgefunden. Im Beitrag Accessing Outlook.com, OneDrive and other Microsoft services when someone has died heisst es Folgendes:

Microsoft muss zunächst eine gültige Vorladung oder einen Gerichtsbeschluss erhalten, um zu prüfen, ob das Unternehmen rechtmässig in der Lage ist, die Informationen eines verstorbenen oder entmündigten Nutzers über ein persönliches E-Mail-Konto , OneDrive-Speicher oder andere Aspekte seines Microsoft-Kontos freizugeben.

Und man solle doch gefälligst rechtliche Hilfe einholen, weil Microsoft offensichtlich nicht mit amateurhaft formulierten Anfragen belästigt werden möchte – letzteres ist meine Paraphrasierung.

Das klingt alles reichlich kompliziert

Doch auch bei den anderen Unternehmen, die Vorkehrungen getroffen haben, kann es für die Nachkommen knifflig sein, um das digitale Erbe auch tatsächlich anzutreten. Von den Schwierigkeiten bekommt man eine Ahnung, wenn man sich in die Hilfedokumente zum Thema vertieft:

Ich sehe zwei weitere Schwierigkeiten: Selbst wenn man für die grossen Tech-Unternehmen Vorkehrungen trifft, hat unzählige weitere Nutzerkonten bei grösseren und kleineren Unternehmen, die keine entsprechenden Möglichkeiten bereithalten – aber vielleicht sind genau da die interessanten Informationen gespeichert. Ich denke beispielsweise an den Hostinganbieter, bei dem eine Person eine Website betreibt, die nach deren Tod entweder vom Netz genommen oder in einen würdigen Gedenkzustand versetzt werden sollte.

Selbst ist der (sterbliche) Mann

Darum bleibt es meines Erachtens dabei, dass man selbst eine behelfsmässige Lösung treffen sollte. Eine gute Lösung scheint mir, alle wichtigen Zugangsdaten mit einem Passwortmanager zu erfassen und die Master-Passphrase zu vererben. Man könnte die Datenbank und die in einer Textdatei gespeicherte Passphrase auf einem USB-Stick speichern und den ins Bankschliessfach legen.

Das entsprechende Vertrauen in seine Mitmenschen vorausgesetzt, spricht nichts dagegen, die Master-Passphrase schon zu Lebzeiten preiszugeben. Kleiner Praxistipp: Man kann sich überlegen, zwei getrennte Passwortdatenbanken zu führen. Die eine enthält die Zugangsdaten zu jenen Informationen, die der Nachwelt erhalten bleiben sollen. Und in der anderen stecken die Logins, die man mit ins Grab zu nehmen gedenkt (Stichworte dazu: Tind*r, Xh*mster und Youp*rn).

Es gibt einen anderen Aspekt, den ich im Beitrag So werden unsere Daten die nächsten 500 Jahre überdauern anklingen lassen: Mit all den Daten, die wir anhäufen, wird es für die Nachkommen schwierig bis unmöglich, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen. Wie soll jemand aus Hunderttausenden von Mails, Unmengen von Fotos, Tonnen von Links und Office-Dokumenten das finden, was wirklich relevant ist? Klar, vielleicht gibt es schon bald einmal eine künstliche Intelligenz, die sich durch den Wust pflügt und daraus eine Art digitales Mausoleum zimmert. Aber vielleicht auch nicht.

Wichtiges von Unwichtigem trennen

Darum scheint es mir nicht verkehrt, eine gewisse Struktur in diese Daten zu bringen, die einem Familienmitglied die Orientierung erleichtern. Alles, was wichtig ist, sollte man ohnehin selbst auf einem eigenen Datenspeicher bereithalten und nicht (oder nicht nur) in die Cloud auslagern.

Wenn man alle wichtigen Erinnerungsstücke, Dokumente, Fotos und Videos mit persönlichem Wert und die digitalen Memorabilien auf einer Festplatte hat, die man sorgfältig sichert und zu Hause in einer verschlossenen Schublade hat, dann eignet die sich auch als Erbstück.

Vielleicht ergibt sich mit der Zeit sogar eine Tradition, dass solche Erbstücke von Generation zu Generation weitergegeben werden und eine lebendige Erinnerung nicht nur an die Vorfahren, sondern auch an die Vor- und Vor-Vor-Vorfahren bereithalten. Ich fände es spannend, HD-Videos von meinen Grosseltern und Urgrosseltern sehen zu können. Auch wenn wir dafür zu spät dran sind – unsere Enkel sind es womöglich nicht.

Beitragsbild: Fragt sich, was hinter der Türe ist (Cottonbro, Pexels-Lizenz).

Kommentar verfassen