Ein Schiedsrichter hält eine rote Karte hoch, um ein Vergehen im Spiel zu ahnden. Im Hintergrund sind Spieler in sportlicher Kleidung zu sehen.
Eine Rote Karte, obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin? Die Querverbindung zum Fussball ist nicht ganz zufällig gewählt (Boom 💥 Photography, Pexels-Lizenz).

Wie man unliebsame Inhalte aus Google entfernt: eine maximal einfache Methode

Einer meiner Blog­posts ist aus Google ver­schwun­den. Schuld ist ein un­be­kann­ter Hin­ter­mann, der nicht möchte, dass ich über Infuse- und VLC be­richte. Zu diesem Zweck zweck­ent­frem­det er das US-Ur­he­ber­recht (DMCA). Den Beitrag wieder frei­zu­schal­ten, ist mit er­heb­li­chen Risiken ver­bun­den.

«Google wurde informiert, dass Ihre Website angeblich das Urheberrecht Dritter verletzt und gegen in Ihrer Region anwendbare Urheberrechtsgesetze verstösst», schrieb mir Google letzte Woche.

Huch, ich ein Plagiator, Abkupferer und Content-Dieb? Kann nicht sein!

Natürlich ging ich der Sache sofort nach und stellte fest: Es ist dubios. Und das gleich in zweierlei Hinsicht: Erstens hat die Sache mit dem Urheberrecht wenig bis nichts zu tun. Zweitens ist Googles Rolle mehr als fragwürdig.

Es geht um den Beitrag Am Apple TV ist VLC nicht die beste Wahl vom 23. Oktober 2017. Und lasst mich der Vollständigkeit halber zuerst eine Selbstverständlichkeit festhalten: Ich habe die Apps selbst getestet, den Text eigenhändig geschrieben, mit selbstgemachten Screenshots ausgestattet und fürs Blog produziert. An dem Vorwurf ist nichts dran.

Das Mail von Google verweist auf einen Datenbankeintrag von Lumen, bei dem es sich laut Angabe auf der Website um ein Forschungsprojekt der Harvard Law School Library handelt. Urheber des Begehrens ist wiederum ein Unternehmen namens Remove Your Media LLC, das «Anti-Piraterie-Dienstleistungen» anbietet und DMCA-Takedowns abwickelt. Gestützt auf den Digital Millennium Copyright Act der Vereinigten Staaten werden nicht nur in den USA, sondern weltweit Inhalte von Googles Suchmaschine verbannt. Ein Klick auf den Namen Lumen in der Harvard-Datenbank bringt Tausende weiterer solcher Einträge zum Vorschein: Wir können davon ausgehen, dass hier ein vollautomatisierter Prozess abläuft.

Ohne das Häuchlein eines Beweises blockiert Google meinen Blogpost

Absolut bemerkenswert ist hingegen, dass der Datenbankeintrag von Lumen für meine Website keinerlei konkrete Vorwürfe enthält. Unter Kind of Work steht Unspecified, bei Original URLs findet sich der Hinweis No copyrighted URLs were submitted, und bei Allegedly Infringing URLs gibt die Datenbank No infringing URLs were submitted an.

Screenshot einer DMCA-Beschwerde an Google, die Informationen über anonyme Absender und Empfänger, den Hinweisinhalt sowie Angaben zu urheberrechtlichen Ansprüchen enthält.
Kein konkreter Vorwurf – und Google sperrt trotzdem.

Obwohl Remove Your Media LLC nicht das Häuchlein eines Indizes vorlegt, dass tatsächlich ein Verstoss stattgefunden hat, entfernte Google meinen Blogpost in vorauseilendem Gehorsam aus dem Suchindex. Beim Googeln nach dem Blogpost erscheint die Meldung:

Infolge einer Beschwerde, die wir nach dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act, DMCA) erhalten haben, haben wir 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.

Illustration eines blauen, cartoonhaften Wesens, das mit einer Angelrute angelt. Die Szene ist einfach gehalten und flach, auf dunklem Hintergrund mit Text Vorschlägen zu Suchanfragen.
Google sperrt, bevor ich überhaupt die Möglichkeit hatte, den Vorwurf zu prüfen.

Was könnte der Hintergrund sein? Nun, im fraglichen Blogpost stelle ich die beiden Apps VLC und Infuse 5 gegenüber. Es geht darum, wie man eigene Inhalte am AppleTV anzeigt. Die beschriebene Methode kann dazu verwendet werden, unlizenziertes Material auf den Fernseher zu bringen. Genauso funktioniert es mit offenen, legalen Inhalten, die brav gekauft und heruntergeladen wurden, sowie mit eigenen Dateien. Ich erwähne zwar den Piraterie-Aspekt mit einem Verweis auf das in Tauschbörsen beliebte Matroska-Format, erwähne aber explizit, dass es nicht nur um die Verwendung von Raubkopien geht.

Beweisen kann ich meine Vermutung zu den Absichten des Auftraggebers nicht. Aber was sonst sollte der Zweck sein, als unerwünschte Informationen über diese beiden Apps, VLC und Infuse, aus dem Web zu entfernen? Es handelt sich, mal wieder, um Suchmaschinenoptimierung. Wenngleich auf die unfeine Art.

Ich müsste in Kalifornien vor Gericht antreten

Nun hat Google allein aufgrund des Antrags meinen Blogpost bereits aus dem Index entfernt. Man gibt mir immerhin die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Ich müsste dafür eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der ich angebe, Inhaber der Inhalte zu sein. Allerdings – und das ist die Krux, wird von mir auch ein Häkchen bei folgendem Punkt verlangt:

Ich erkläre mich mit der Zuständigkeit des Federal District Court des für meinen Wohnort zuständigen Gerichtsbezirks oder, falls ich ausserhalb der USA lebe, von Santa Clara County, Kalifornien, einverstanden¹.

Falls Remove Your Media LLC bzw. deren Auftraggeber die Absicht hätte, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen, würde ich dem Unternehmen via Einspruch das Recht einräumen, das in Kalifornien zu tun.

Bild zeigt einen Text mit den Überschriften «Eidestattliche Erklärungen» und mehreren Abschnit­ten, die rechtliche Bestätigungen und Erklärungen beinhalten. Checkboxen zum Abhaken sind ebenfalls vorhanden.
Wer Widerspruch einlegen will, muss sich bereiterklären, sich in Kalifornien verklagen zu lassen.

Das ist natürlich Unfug, weil meine Website seit jeher zu der Schweizer Weblandschaft zählt und ich sie gemäss dem hiesigen Recht betreibe. Und es versteht sich von selbst, dass das eine abschreckende Wirkung hat: Als Schweizer Hobbyblogger könnte ich vielleicht eine solche Verhandlung vor einem hiesigen Gericht führen. Aber im Santa Clara County?

Ich habe mir den Spass gemacht, die KI zu fragen, es konkret bedeuten würde, ein solches Verfahren zu führen und im schlechtesten Fall – bei einer Niederlage – auf mich zukäme. Die Auskunft von Gemini:

Ein Urheberrechtsstreit vor einem US-Bundesgericht im Silicon Valley gehört finanziell zu den teuersten und riskantesten rechtlichen Auseinandersetzungen weltweit.

Das heisst: Anwaltskosten zwischen 5000 und 15’000 US-Dollar. Das Verfahren schlägt mit 75’000 bis über 350’000 Dollar zu Buch. Bei einer Verurteilung, wenn Absicht unterstellt wird, kommt die Angelegenheit auf durchschnittlich 150’000 Dollar zu stehen.

Google legt die Hürde für einen Einspruch unvertretbar hoch

Das gilt natürlich nicht nur für mich, sondern genauso für das Unternehmen, das die Informationen über VLC und Infuse aus dem Web entfernen möchte. Das Risiko, tatsächlich vor Gericht gezerrt zu werden, ist verschwindend gering. Es würde sich einfach nicht rechnen: Denn der SEO-Wert des fraglichen Blogposts geht inzwischen gegen null. Er wurde über die Jahre zwar fünfstellig angeklickt, doch seit 2024 ging die Einschaltquote stark zurück. Er ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

Das heisst: Ich könnte aus Prinzip die Gegendarstellung anklicken – und sollte das auch tun, um nicht zu riskieren, ganz aus dem Google-Index zu fliegen – mehr dazu in einem Nachtrag zum Blogpost.

Stattdessen mache ich etwas anderes. Ich kritisiere die Rolle, die Google in diesem Verfahren spielt. Der Tech-Konzern macht sich de facto zum Handlanger von Leuten, die unliebsame Informationen aus dem Web zum Verschwinden bringen wollen. Obwohl die präsupponierte Urheberrechtsverletzung im Datenbankeintrag nicht einmal angedeutet wird, entfernte Google meinen Blogpost aus dem Index: Ich werde dazu gezwungen, meine Unschuld zu beweisen. Das geht nicht.

Beweislastumkehr? Nein, dieser Vorwurf ist unzutreffend: Google agiert nicht als Richter(in), sondern nur als Herr(in) über die eigene Plattform. Wenn mein Blogpost tatsächlich Links zum Gratis-Download von Kinofilmen und Mediatheken anbieten würde und die via Suchmaschine global zugänglich wären, ergäbe sich daraus ein beträchtliches Geschäftsrisiko.

Wir müssen eine andere Frage diskutieren: Ist es okay, dass Google seine Sperre ohne inhaltliche Prüfung des Vorwurfs vornimmt? Auch dafür habe ich zu einem gewissen Grad Verständnis. Viele der Fälle sind sicherlich komplex, Abklärungen würden einen riesigen Aufwand bedeuten, der tausendfach getrieben werden müsste. Doch wenn man die Hürde derart niedrig ansetzt (es gibt keine Hürde), dann öffnet das dem Missbrauch Tür und Tor. Das DMCA-Verfahren bietet sich an, mit null Aufwand unliebsame Informationen aus dem Netz zu entfernen.

Ist das Zensur?

Darf man von Zensur sprechen? Ich bin mit diesem Wort sehr vorsichtig. Und nein, Zensur im eigentlichen Sinn ist es nicht: Der Inhalt ist über andere Suchmaschinen weiterhin zugänglich und niemand verbietet mir, das Thema weiterhin aufzugreifen, so oft ich will. Doch wie dargelegt ist Google für über 96 Prozent des vermittelten Traffics zuständig. Es ergibt sich ein wirksamer Hebel, mit dem unbekannte Leute – ich weiss nicht, wer Remove Your Media LLC  angeheuert hat – meinen Blogpost zum Verschwinden bringen wollen.

Google gibt an, bei seinem Prozess ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der freien Meinungsäusserung zu wahren; das vollständige Statement findet sich im Nachtrag unten.

Mein Fazit ist: Google macht eine miserable Figur. Es ist offensichtlich, dass die Spiesse nicht gleich lang sind. Und es liegt auf der Hand, dass sich die Hürde ohne grossen Mehraufwand markant höher setzen liesse. Es wäre problemlos möglich und eine Selbstverständlichkeit, von Remove Your Media LLC und Konsorten automatisiert überprüfbare Informationen zu fordern. In meinem Fall müsste zumindest angegeben werden, wessen Urheberrecht ich wodurch verletzt haben soll. Da diese Information fehlt, muss dieser Antrag abgeschmettert werden.

Und es liegt eine zweite, solide Lösung auf der Hand: Meine Schweizer Website könnte durch eine Schweizer Instanz von Google indiziert werden – oder meinetwegen durch einen Server in Europa. Dann käme Recht zum Zug, das weniger auf Missbrauch ausgelegt ist und sich für einen Blogger (vielleicht etwas) leichter durchsetzen liesse.

Das Vertrauen in Google schwindet dahin

Unter dem Strich bleibt eine riesige Enttäuschung über Google. Von der ursprünglichen Mission, die Inhalte des Webs unparteiisch und verlässlich zu erschliessen, ist nichts mehr wenig übrig. In dem Fall vermutlich nicht einmal aus bösem Willen, sondern weil man den Weg des geringsten Widerstands geht – Hauptsache, man selbst ist fein raus.

Unter diesen Vorzeichen habe ich grosse Zweifel, dass Google daran gelegen ist, schwierige Inhalte in den KI-Modellen fair und ausgewogen abzubilden.

Wir kommen nicht umhin, dem US-amerikanischen Gesetzgeber Scheinheiligkeit und Heuchelei vorzuwerfen: Da brüstet man sich als Hort der Meinungsfreiheit und Verfechter der offenen Rede und setzt gleichzeitig ein Gesetzeswerk wie das DMCA in Kraft, das dazu Hand bietet, diese hehren Werte mit einem billigen Bauerntrick auszuhebeln. Das untergräbt das Vertrauen generell.

Übrigens: Der DMCA stammt aus dem Jahr 1998 und der Ära Clinton. Vielleicht sollten wir Musk und Trump dazu inspirieren, eine Revision vorzunehmen? Wenn sie ihre eigenen Interessen in die Gesetzgebung einfliessen lassen, können wir demnächst tatsächlich über unser Blog unsere gesamten geklauten Filme und Musik zum Download anbieten.


Nachtrag 1 vom 15.7.: Der Beitrag wird wieder aufzufinden sein

Ich stellte am Montag eine Anfrage an die Schweizer Medienstelle von Google und erhielt noch in der Nacht folgende Mitteilung von Mediensprecher Samuel Leiser:

Wir haben deine Situation nun nochmals intern von den zuständigen Kolleg:innen prüfen lassen – und soeben kam folgende Nachricht zurück, dass dein Blogartikel aus dem Jahr 2017 «Am Apple TV ist VLC nicht die beste Wahl» unsererseits wieder eingestellt wurde: «… we reviewed the case and reinstated the URL on our end …»

Wir versuchen dir in Kürze, etwas mehr Hintergrund zu diesem «Reinstatement» liefern zu können, falls dies hoffentlich möglich sein wird.

Bei meinem testmässigen Suchlauf war die Seite noch nicht wieder aufzufinden. Aber es ist vernünftig anzunehmen, dass es eine gewisse Zeit dauert, bis sich solche Eingriffe in den Index durchschlagen.

Ein Happy End? Ich freue mich natürlich, dass die Intervention via Blogpost zum Ziel führte, ohne dass ich die «gefährliche» eidesstattliche Erklärung abgeben musste. Für meinen Einzelfall ist das erfreulich.

Meine grundsätzliche Kritik halte ich aufrecht: Erstens war der Aufwand beträchtlich (immerhin mit dem positiven Effekt eines lesenswerten Blogposts und einiger spannender Einsichten) und garantiert höher als für Unternehmen wie Remove Your Media LLC, die automatisiert Sperranträge für unliebsame URLs stellen.

Zweitens wäre es wünschenswert, dass es den inoffiziellen Weg über die Pressestelle nicht braucht. Er hat den Ruch, dass ich als Blogger, der gleichzeitig Journalist bei einem grossen Schweizer Medienhaus ist, eine Sonderbehandlung erfahre. Ich will damit der Medienabteilung nicht unterstellen, dass sie Anfragen eines «normalen» Bloggers nicht ebenso behandelt hätte. Aber es ist unbestreitbar der Fall, dass Journalistinnen und Journalisten die Kontakte bereits zur Verfügung haben, die andere Inhaltsanbieter nicht routinemässig nutzen.

Ich habe in meiner Anfrage um eine Stellungnahme und nicht um eine Intervention gebeten. Es ist zweifellos so, dass in der Praxis die Grenzen oft fliessend sind. Für unsere Glaubwürdigkeit als Medienschaffende ist es auf alle Fälle besser, wenn wir selbst auf eine klare Trennung bestehen.

Die Stellungnahme ist inzwischen bei mir eingetroffen; ich zitiere sie hier im vollen Wortlaut:

Unser Prozess zur Entfernung von Inhalten gemäss DMCA zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zu schaffen: Rechteinhabern soll es ermöglicht werden, rechtsverletzende Inhalte effizient zu melden, während gleichzeitig die freie Meinungsäusserung geschützt werden soll. Wir gehen aktiv gegen betrügerische Entfernungsanträge vor, indem wir auf eine Kombination aus automatisierten Systemen und menschlicher Überprüfung setzen, um Anzeichen von Missbrauch erkennen zu können. Webmaster, die annehmen, dass ihre Inhalte aufgrund eines Fehlers oder einer falschen Identifizierung entfernt wurden, sollten gemäss Urheberrecht eine Gegenmeldung einreichen.


Nachtrag 2 vom 15.7.: Hinweis von Martin Steiger

Martin Steiger, den ihr als Rechtsanwalt, Blogger und Podcaster kennt, liefert via Bluesky folgende absolut zentrale Ergänzung, die mir notabene meine Rechtsbeistände (ChatGPT und Gemini) vorenthalten haben:

Vorsicht, ohne DMCA Counter Notice riskierst Du bei weiteren Fällen, ganz aus dem Index von Google zu fliegen. Solche Notices sind häufig erfolgreich, weil der Gegner nicht riskiert, zu reagieren. In jedem Fall könntest Du den Artikel unter einer anderen URL nochmals veröffentlichen.

Das macht die Zwickmühle für Betroffene umso schwieriger, weil es so das Risiko, in Kalifornien vor Gericht antreten zu müssen, dem Risiko einer totalen Google-Sperre entgegensteht.

Fussnoten

1) Könnte man den Einspruch einreichen, ohne diese Einwilligung abzugeben? Mein Hausjurist (Gemini) sagt, dann könne man es gleich bleibenlassen, der Einspruch würde automatisch abgeschmettert. Könnte Google auf die Passage verzichten? Mutmasslich jein: Da es um US-amerikanisches Recht geht, wird ein Prozess nicht in der Schweiz oder Europa geführt werden – auch nicht in Irland, wo der europäische Hauptsitz von Google liegt.

3 Kommentare zu «Wie man unliebsame Inhalte aus Google entfernt: eine maximal einfache Methode»

  1. In der (privaten) Rechtsschutzversicherung sind Gerichtsfälle im Ausland wohl nicht eingeschlossen? 🙂

    Im Ausland ist es schwierig. Im Inland kann es helfen, die Gegenpartei zu belangen, statt von Google eine Korrektur zu verlangen.

    Die Firma eines Kollegen hat auf Google eine negative Bewertung erhalten, nachdem er einen Falschparker vom Firmenparkplatz verwiesen hat. Da die Bewertung nicht offensichtlich willkürlich war, also nicht „alles Idioten“, sondern „teuer, unzuverlässige Arbeit“, hat Google deren Löschung abgelehnt. Ein Brief mit Klageandrohung vom Anwalt an den Verfasser der Bewertung hat diesen zur Löschung der Bewertung bewogen.

    1. Die Deckung von Rechtsschutzversicherungen im Ausland ist sehr unterschiedlich. Im Zweifelsfall muss man in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachschlagen.

      Bei widerrechtlichen Google-Bewertungen hat man gute Karten, wenn man als betroffenes Unternehmen an den Absender gelangen kann. Wenn nicht, steht häufig ein aufwendiges und langwieriges Verfahren gegen Google bevor. Google interessiert sich, so meine Erfahrung, nicht für die eigenen Spielregeln und bei Beschwerden hat man nicht den Eindruck, diese würden von Google sorgfältig geprüft. Bei Deinem Beispiel könnte Google ja einfach prüfen, ob der Absender der Bewertung tatsächlich ein Kunde war.

  2. Was für ein interessanter Fall. Gerade der Punkt, der Bewertungen betrifft, lässt mich die Angst greifbarer machen, dass Inhalte, die ehrlich sind, ein Dorn im Auge anderer sein könnten. Wenn die Hemmschwelle auch noch so gering ist, entsprechende Inhalte aus dem Web einfach entfernen zu lassen, so ist dies schon ein ziemlich bitterer Nachgeschmack für ein Hobby.

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