Eine Hand hält einen Stift und schreibt auf einem Stapel weisser Papiere. Im Hintergrund ist eine unscharfe, dunkle Umgebung zu sehen.
Lizenzabkommen und Nutzungsbestimmungen werden zwar nicht unterschrieben, sondern per Klick akzeptiert. Aber auch bei einem Clickwrap-Abkommen (Shrink wrap contracts) handelt es sich um einen Vertrag (Scott Graham, Unsplash-Lizenz).

Zum Glück liest ChatGPT heute die Lizenzabkommen für mich

Endlich ein Au­sweg aus der (un)ver­schul­deten Un­wis­sen­heit: Die KI dröselt uns auf, was in den Nutzungs­be­stim­mungen von Soft­ware und Online-Platt­for­men für Risiken schlum­mern. Wie das Beispiel von Apple Pod­casts Connect zeigt, sind die be­trächt­lich.

Welches ist die grösste Lüge im Netz? Klar: Der Klick auf den «Ja, ich habe das Lizenzabkommen gelesen»-Knopf.

Bei vielen Softwareprogrammen, Cloud- und Medienangeboten kommen wir nicht darum herum, die Nutzungsbestimmungen abzunicken. Doch die umfassen meist so viel Text, dass allein die Lektüre unbotmässig viel Lebenszeit verschlingen würde. Wenn wir uns vor Augen führen, dass wir nicht nur den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) lesen müssten, sondern auch die Datenschutzbestimmungen, dann kämen wir selten unter ein bis zwei Stunden davon. Abgesehen davon sind diese Texte – entweder aus purer Bosheit oder weil Konzernanwälte notorisch kompliziert formulieren – schwer bis überhaupt nicht verständlich.

Was tun? Wenn wir auf das fragliche Produkt nicht verzichten können oder wollen, haben die ganz gewissenhaften Zeitgenossen sich bisher von digitalen Handlangern helfen lassen: von einer App wie Eulalyzer oder der Website tosdr.org (Terms of Service; Didn’t Read; hier vorgestellt). Die meisten akzeptierten die juristische Salbaderei achselzuckend, in der Hoffnung, das würde keine schlimmen Folgen haben.

Der KI sei Dank ist das heute nicht mehr so. Ende Februar bot sich die Gelegenheit, herauszufinden, wie fahrlässig es bisher gewesen war, die Bestimmungen für Apple Podcasts Connect abzunicken. Apple teilte mit, diese hätten sich geändert und müssten neu gutgeheissen werden. Für einmal tat ich das nicht blind, sondern erst nach Konsultation von ChatGPT.

Nutzerfreundlich wäre anders

Einige Beobachtungen vorneweg: Die Bestimmungen sind nicht leicht aufzuspüren. Eine Google-Suche fördert nichts zutage, aber manuell stöbern wir sie unter podcastsconnect.apple.com/terms auf. Die Bestimmungen umfassen 19’788 Zeichen, was gemäss thereadtime.com einer Lesezeit von 12:45 Minuten entspricht. (Laut gelesen wären es 16:35 Minuten.) Eine deutsche Übersetzung gibt es scheinbar nicht, und die Änderungen sind nicht ersichtlich. Es existiert zwar eine Dritt-Website, die diese kenntlich macht. Trotzdem dürfen wir festhalten, dass der Umgang mit diesen Bestimmungen wenig nutzerfreundlich wirkt. Man könnte direkt auf die Idee verfallen, dass es Apple lieber ist, wenn wir uns nicht im Detail mit ihnen beschäftigen.

Doch das habe ich getan: Ich habe den ganzen Text genommen, ihn ChatGPT vorgesetzt und gefragt, was gut, schlecht und gefährlich sei. Die Antwort fiel ausführlicher aus, aber das sind die wesentlichen Punkte:

  1. Gut für dich:
    Du bleibst Rechteinhaber. Apple erhält eine Lizenz zur Verbreitung und Promotion deines Podcasts, aber es findet kein Eigentumsübergang statt.
  2. Schlecht bzw. einseitig:
    Diese Liste ist deutlich länger; die KI zählt u. a. den Umstand auf, dass Apple die Inhalte für internal research and development verwenden darf, ohne Transparenz herstellen oder eine Vergütung leisten zu müssen. Apple darf die Metadaten verändern oder Inhalte und Accounts nach eigenem Ermessen löschen bzw. beenden.
  3. Und es gibt tatsächlich einige gefährliche Punkte:
    Zu denen zählt die «Indemnity-Klausel» (13): «Du musst Apple schadlos halten, wenn Ansprüche wegen deines Contents entstehen – auch bei Streit über Musikrechte, Persönlichkeitsrechte etc. Das kann teuer werden.»

Dieser letzte Punkt klingt unangenehm. Ist er eine reale Gefahr? Ich fragte bei ChatGPT nach, ob es nicht eher so wäre, dass juristische Angriffe nicht via Apple geführt würden, sondern direkt mich als Urheber betreffen würden.

Das Risiko ist real

Die Antwort lautete, das Risiko bestünde nicht nur theoretisch:

Du hast recht: Wer mit deinem Podcast unzufrieden ist, verklagt in der Regel dich. Aber: Bei Urheberrechtsverletzungen wird oft zuerst die Plattform abgemahnt. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Diffamierung oder Datenschutzverstössen kann ebenfalls gegen Plattform und Urheber vorgegangen werden. In den USA ist es üblich, «alle Beteiligten» einzuklagen.

Das heisst tatsächlich, dass Apple zwar an den Fremdinhalten verdient, dafür jedoch keine Verantwortung übernimmt. Wenn alle Beteiligten verklagt werden, bedeutet das, dass die Rechnung für den letzten in der Kette schnell schwindelerregende Höhen erreicht.

Diese Bestimmungen spiegeln ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis wider. Es ist zwar niemand gezwungen, seine Podcasts via Apple zu veröffentlichen. Doch angesichts der Marktmacht dieses Verzeichnisses müsste man auf einen beträchtlichen Teil des potenziellen Publikums verzichten, wenn man dieses Risiko nicht eingehen will.

Überrascht uns diese Erkenntnis? Nicht sonderlich. Trotzdem ist es erhellend, das so in aller Deutlichkeit dargelegt zu bekommen.

Auch beim Musikstreaming droht rechtlicher Ärger

Als Bonus importiere ich die Nutzungsbestimmungen von Spotify, Tidal, Apple Music bzw. den Apple Media Services und Youtube Music bzw. Youtube in ein Notizbuch von Google Notebook LM und stelle folgende Frage: «Vergleiche diese Nutzungsbestimmungen: Bei welchem Dienst haben Nutzerinnen und Nutzer die weitreichendsten Rechte? Wo sind die Regeln am strengsten? Und wo droht die grösste Gefahr, durch kleine Regelverstösse haftbar gemacht zu werden?»

Illustration zu Haftungsrisiken beim Streaming. Ein zerbrochener Vertrag und Geldscheine sind zu sehen. Themen sind Haftung, Elternverantwortung und rechtliche Risiken bei Plattformen wie Spotify und TIDAL.
Die Risiken, die in den Nutzungsbestimmungen von Musikstreaming-Anbietern schlummern – illustriert durch Notebook LM.

Kurz zusammengefasst beurteilt die Google-KI Apple als grosszügigsten, weil man dort (nach den Regeln des Music Store) gekaufte Titel ohne DRM erhält und die auf CD brennen darf. Die KI nennt zweitens Youtube. Diese Lizenzbestimmungen handeln auch den Umgang mit eigenen Videos ab. Notebook LM bewertete es als positiv, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Werke monetarisieren dürfen (oder auch nicht).

Die strengsten Regeln finden sich wiederum bei Apple, weil dort ein Account maximal auf zehn Geräten (davon höchstens fünf Computer) gleichzeitig angemeldet sein dürfe und Geräte nur alle 90 Tage mit einem neuen Apple-Account verknüpft werden können – in dieses Problem bin ich tatsächlich schon reingerannt.

Bei Apple sind wir sogar bei einem «bloss vermuteten Verstoss» dran

Gefahren bei Regelverstössen drohen bei allen Plattformen: Bei Tidal müssen Eltern dafür geradestehen, wenn ein Kind unter 13 Jahren Unfug mit den Inhalten anstellt. Bei Spotify, Tidal und Youtube leisten Nutzerinnen und Nutzer wiederum Schadenersatz, falls die Unternehmen selbst wegen kleiner Regelverstösse eingeklagt werden.

Den Vogel schiesst wiederum Apple ab: Bei Punkt f) heisst es tatsächlich, dass Nutzerinnen und Nutzer auch für alle Massnahmen haften, die Apple im Rahmen der Untersuchung eines bloss vermuteten Verstosses ergreift.

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