Beitragsbild: Der Seelöwe riecht etwas nach Schleichwerbung (Smelly Sea Lions, Ludovic Bertron/Flickr.com, CC BY 2.0).
Heute erscheint eine weitere Folge in der Saga «Was Leute für Dinge für einen Backlink tun». Es gibt nämlich eine unerwartete und verblüffende Entwicklung in dieser Angelegenheit zu vermelden.
Diese Episode schliesst an meinen Beitrag an, in dem ich der Frage nachgegangen bin, was das konkret für Leute sind, die mir immer neue Angebote für «Partnerschaften» machen. Es ist immer die gleiche Masche: Diese Personen bieten mir Geld für die Veröffentlichung von Gastbeiträgen an. Doch sie schreiben nie konkret, was das Thema dieser Gastbeiträge wäre und wer der Auftraggeber ist. In einem konkreten Fall habe ich durch eine harte investigative Recherche herausgefunden, dass es um Online-Casino- und Sportwetten geht.
«Ein Artikel, der nicht als Werbung gekennzeichnet ist»
Das sind die gleichen Klienten wie vor zehn Jahren. Darum war ich verblüfft, als ich neulich ein Mail von Helene J. erhalten habe, die wie üblich eine «bezahlte Zusammenarbeit» vorgeschlagen hat, für die lediglich «ein Artikel in Ihrem Blog/Nachrichtenbereich, der nicht als ‹Werbung› gekennzeichnet ist und einen Do-Follow-Link enthält», notwendig wäre. Helene arbeitet für ein Unternehmen namens UK Linkology, das ich an dieser Stelle nicht verlinken werde – weil das als Unterstützung gewertet werden könnte.
Überraschend war, dass sich diese Anfrage in einem kleinen, aber wesentlichen Detail von den üblichen Angeboten unterscheidet: Helene hat von sich aus erklärt, der Auftraggeber sei Adobe. Also kein Anbieter von Sportwetten oder Betreiber eines Online-Casinos, sondern eines der ganz grossen Softwarehäuser der Welt.
Einen beträchtlichen Unterschied gibt es auch beim Bekanntheitsgrad: Adobe ist in der grafischen Branche der Platzhirsch. Adobe ist kein Newcomer, der auf einen «Do-Follow»-Link von meinem Blog angewiesen wäre – sosehr mich dieses Eingeständnis jetzt auch schmerzt.
Adobe: «Nein»
Um den Sachverhalt zu überprüfen, habe ich bei der Pressestelle von Adobe nachgefragt, ob etwas über die Kampagne bekannt sei. Die Antwort war, wenig überraschend, ein Nein. Und man gab mir zu verstehen, dass Kampagnen mit nicht deklarierten, bezahlten Beiträgen nicht der Art und Weise entspricht, wie Adobe operiert.
Geht hier alles mit rechten Dingen zu? Ich habe Helene J. nach dem Inhalt dieses Artikels gefragt und wollte wissen, wie sich der «finanzielle Anteil dieser Kooperation» denn gestalten würde. Bis dato hat sie dieses Mail nicht beantwortet – was sich mit meinen früheren Erfahrungen deckt: Sobald ich Detailfragen zu einer solchen Kooperation stelle, bricht der Kontakt sofort ab.
Gleichzeitig habe ich ein E-Mail an Jason Brooks, den Gründer und Co-Chef von UK Linkology geschickt und ihn gefragt, wie es sein könne, dass Adobe nichts von dieser Marketingkampagne wisse, die sein Unternehmen im Auftrag von Adobe ausführen würde. Weiterhin hat mich interessiert, was er generell von undeklarierter Werbung hält.
Auch dieses Mail blieb bis jetzt unbeantwortet; ebenso die wortgleiche Nachricht, die ich an George Blandford, den zweiten «Co-Director», abgeschickt habe.
Man kann das so werten, dass die Chefs von UK Linkology nicht über diesen Fall sprechen möchten, weil es sich nicht um einen Fehler handelt, der sich leicht aufklären liesse. In so einem Fall würde wohl eine Erklärung erfolgen, in der UK Linkology demonstriert, dass das Unternehmen an einer Aufklärung interessiert ist. Aber nach dem In dubio pro reo-Prinzip schliesse ich nicht aus, dass die Mails nicht angekommen sind oder noch Abklärungen stattfinden. Auf alle Fälle werde ich nachtragen, wenn ich von UK Linkology eine Stellungnahme erhalte.¹
Captain Obvious teilt mit: Werbung muss als solche ersichtlich sein
Es scheint mir an dieser Stelle notwendig zu sein, einmal eine Selbstverständlichkeit auszusprechen: Gastartikel sind in Ordnung, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind. Ich finde es sinnvoll zu erklären, weshalb man einem Gastautor das Rede- bzw. Schreibrecht gibt.
Wenn diese Artikel gegen Bezahlung veröffentlicht werden, ist das problematisch: Ich lasse mich auf keinen Fall darauf ein. Aber da die grossen Medienhäuser mit ihren «Sponsored Posts» und der Offenheit gegenüber Native Advertising einen Präzedenzfall geschaffen haben, verbiete ich es meinen bloggenden Kollegen auch nicht. Es versteht sich aber von selbst, dass der Geldfluss hinter einem solchen Beitrag offengelegt werden muss. Und zwar nicht mit einem verschämten «Sponsored» irgendwo im Kleingedruckten, sondern mit einem Hinweis im Titel, im Lead, in einer Spitzmarke oder über ein Label, das den Sachverhalt in grafischer Form unmissverständlich klarmacht.
Nebenbei bemerkt: Ich habe in letzter Zeit auch Angebote für Software-Testversionen erhalten, bei denen ich als Gegenleistung einen solchen «Do-Follow»-Link hätte setzen müssen. Das Angebot hier stammt von Minitool; dessen Produkt Partition Wizard Free ich bei einer früheren Gelegenheit vorgestellt habe. Ich lasse mich auch darauf nicht ein: Ich betreibe mein Blog nach journalistischen Kriterien, was bedeutet, dass ich ohne jegliche Vorbedingungen berichte. Die Standesregeln gebieten es, dass Journalisten keine Weisungen von Dritten entgegennehmen dürfen.
Fussnoten
1) Da fast ein Jahr später keine Erklärung von UK Linkology eingetroffen ist, erlaube ich mir, diese Passage zu streichen. ↩
Danke Dir, so macht es weiterhin Freude, Deinen Blog zu lesen.
Aber offensichtlich ist es ein interessantes „Geschäftsmodell“, wenn sich da ganze Firmen darum herum bilden… *seufz*