Wie steht es eigentlich um die private Streaming-Kopie?

Ist es in Ordnung, dass es uns Streaminganbieter verbieten, ihre Inhalte fürs eigene Archiv herunterzuladen? Nein, finde ich: Es gibt Situationen, in denen das «Youtube-Ripping» unvermeidlich ist.

In diesem Blog ging es schon diverse Male ums Youtube-Rippen, das Herunterladen von Inhalten von der Videoplattform: Zum Beispiel hier, hier oder hier. Es gibt gute Gründe, das zu tun. Erstens natürlich, um sie auch ohne gute Internetverbindung ansehen zu können. Zweitens, weil man sie besonders gründlich ansehen will und nicht jedes Mal mit der Werbung belästigt werden möchte.

Und drittens fürs Archiv. Im Beitrag Glasnost bei Google habe ich dargelegt, dass bei Youtube jeden Monat Millionen von Videos gelöscht werden. Ich habe nicht herausgefunden, wie gross der Anteil der verschwundenen Videos an der Gesamtmenge des Youtube-Bestandes ist. Er muss aber beträchtlich sein. Das merkt allein daran, dass die eingebetteten Videos bei etwas älteren Online-Artikeln und Blogbeiträgen sehr oft fehlen. Ich bin eigentlich fast schon überrascht, wenn nach fünf Jahren der verlinkte Clip noch abgespielt wird.

Wenn man sich verlässlich auf ein Youtube-Video beziehen möchte, muss man es herunterladen

Das heisst: Wenn man sich sicher sein will, dass man einen Clip auch nach ein paar Wochen oder Monaten noch zur Verfügung hat, dann kommt man gar nicht darum herum, ihn herunterzuladen. Wenn ich mich in der Zeitung oder in einem Blogpost explizit auf einen Youtube-Clip beziehe, dann würde ich den auch selbst bereithalten wollen. Schliesslich würde ich ziemlich dumm dastehen, wenn jemand meinen Beleg infrage stellt und ich nichts vorzuweisen habe als eine «Dieses Video ist nicht mehr verfügbar»-Meldung.

An dieser Stelle könnte man kurz darüber nachsinnieren, ob das eigentlich legal ist. Die Nutzungsbestimmungen von Youtube verbieten das Herunterladen explizit – natürlich auch deswegen, weil das Offline-Ansehen eine Funktion von Youtube Premium ist. Und dafür sollte der geneigte Nutzer 15,90 Franken pro Monat auf den Tisch legen.

Nicht gut auf Youtube zu sprechen

Ich habe das nicht ausprobiert, weil ich erstens Youtube kein Geld zahle, nachdem die mir auch kein Geld mehr zahlen. Und weil ich zweitens bereits eine App gekauft hatte, die eine Offline-Funktion hatte und die von Youtube skrupellos gekillt wurde. Man könnte also sagen, dass ich nicht gut auf Youtube zu sprechen bin – aber leider anerkennen muss, dass wegen der schieren Dominanz kein Weg an diesem Moloch vorbeiführt.

Abgesehen davon ist diese Offline-Funktion kein Ersatz für das Archiv auf der eigenen Festplatte: Man bekommt die Aufnahmen (meines Wissens) nicht aus der App heraus. Und wenn ein Clip gelöscht wird, ist es mehr als fraglich, dass man ihn offline noch allzu lange zur Verfügung hat.

Aber die Nutzungsbestimmungen sind nun nicht die Verfassung (oder das Grundgesetz) – sondern per se problematisch. Siehe: Die Kundschaft verscheissern. Und in dem Fall scheint das Verbot zum Herunterladen mit dem Recht auf die Privatkopie zu kollidieren. Dieses Recht erlaubt es uns, für private Zwecke auch urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Die Idee ist, dass man die zum Eigengebrauch hergestellte Kopie so verwendet, wie man das Original verwenden würde. Man schützt das Original vor Abnutzung und beugt dem Verlust vor.

Die analoge Streaminglücke

Nun kann man geteilter Ansicht sein, ob dieses Recht für Digitales im allgemeinen und Streaming-Inhalte im Besonderen gelten soll. Netzwelt.de schreibt dazu Folgendes:

Zwar besteht auch bei Streaming-Diensten die analoge Lücke – das Aufzeichnen des Signals ist keine Urheberrechtsverletzung – allerdings begeht der Nutzer bei einer analogen Aufzeichnung zumindest laut Anbietern Vertragsbruch und verstösst gegen die Nutzungsbedingungen. (…)

Christian Solmecke, Anwalt für Urheber- und Medienrecht, hält das Einschränken der Privatkopie durch die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut eigenen Angaben allerdings für rechtlich unwirksam. Allerdings sind sich Juristen und Medienexperten nicht einig, wie Gerichte in diesem Fall entscheiden.

Aber ob man die «analoge Lücke» ausnutzt oder einen Streamripper verwendet: Es bleibt dabei, dass sich gestreamte Inhalte von klassischen Kauf-Inhalten grundsätzlich unterscheiden. Kauf-Inhalte können Jahrzehnte oder Jahrhunderte überdauern. Beim Streaming hingegen hat man die Inhalte nur so lange zur Verfügung, wie man auch bezahlt.

Es ist einleuchtend, dass die Streaming-Anbieter Privatkopien unterbinden wollen. Mit einer selbst gespeicherte Privatkopie umgeht man diese Beschränkung. Wenn es jemand darauf anlegt, könnte er für einen Monat ein Spotify- oder Netflix-Abo abschliessen, so viel Zeugs herunterladen, wie die Leitung hergibt, das Abo kündigen und daraufhin ein Jahr lang von den Vorräten leben.

Die Gefahr der Hamsterei scheint nicht so riesig

Aber ernsthaft: Ist diese Gefahr realistisch? Ich glaube es nicht. Es mag sein, dass auf 100’000 ehrliche Nutzer ein Spinner kommt, der das tut. Aber dem kann Netflix meinetwegen auch nach 24 Stunden Downloading die Verbindung drosseln. Den allermeisten Leuten wäre das viel zu mühsam. Man beitreibt die Kopiererei nur in Einzelfällen und aus triftigen Gründen. Und wenn im Streamingkatalog kontinuierlich neue Inhalte dazukommen, hat man als Nutzer ein virulentes Interesse, sein Abo weiterzuführen.

Aus diesem Grund plädiere ich dafür, das Recht auf die Privatkopie auch beim Streaming aufrecht zu erhalten. Es kommt uns Nutzern dort entgegen, wo uns das Streaming an sich grundsätzlich benachteiligt: Weil Streaming-Inhalte jederzeit unzugänglich gemacht werden können.

Und es kommt noch ein Punkt dazu: Wir zahlen nach wie vor diese Leerdatenträgervergütung. Bei der wird davon ausgegangen, dass auf jedem Datenträger eine gewisse Menge von Material gespeichert wird, das nicht entsprechend lizenziert ist. Darum wird dieser Fall vorsorglich mit einer Abgabe abgedeckt.

Die Suisa und ihre Leerdatenträgervergütung

Die Suisa beschreibt diesen Sachverhalt (leicht euphemistisch) übrigens wie folgt:

Auf allen Speichermedien können persönliche Daten oder urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert werden. Es ist jedoch weder möglich noch gewollt, genau zu kontrollieren, wer was speichert. Darum wird die Entschädigung als Pauschale erhoben. Der Anteil persönlicher und geschäftlicher Daten auf den jeweiligen Speichermedien wird periodisch durch das Forschungsinstitut GfS ermittelt und bei der Tarifgestaltung in Abzug gebracht. Der Entschädigung wird also um den Anteil nicht geschützter Daten reduziert.

Ich habe versucht herauszufinden, wie dieser Anteil sich in der letzten Zeit verändert hat und wie ihn das GfS konkret ermittelt. Auf die Schnelle bin ich nicht fündig geworden. Aber wäre es eine Verschwörungstheorie anzunehmen, dass dieser Anteil in den letzten Jahren nicht wesentlich gesunken ist, obwohl wegen des legalen Streamings der Anteil der schwarzkopierten Inhalte sicherlich stark abgenommen hat?

Falls jemand etwas Genaues dazu weiss: Bitte via Kommentar ausführen!

Aber wie auch immer das sein mag: Es wäre Geld vorhanden, um die Streaminganbieter zu entschädigen, die durch eine Offline-Privatkopie geschädigt werden. Doch wie oben bereits angedeutet, glaube ich nicht, dass diese Offline-Kopie einen ernsthaften Schaden anrichten.

Wieso nicht auch die Werbung offline ausliefern?

Auf Youtube bezogen könnte es so sein, dass Youtube und dem Hersteller eines Videos die Einnahmen aus der Preroll entgehen, wenn das Video offline geschaut wird. Allerdings ist die typische Youtube-Werbung derartig hirnaufweichend dämlich, dass das bloss ein Beitrag zur Volksgesundheit wäre. Und eben: Es würde Youtube niemand daran hindern, eine offizielle Download-Funktion anzubieten, bei der die Werbespots in den eigentlichen Clip hineingebacken würden. Der Deal wäre: «Du kannst den Clip herunterladen, aber du bekommst auch die Werbung offline dazu». Das wäre nicht sonderlich charmant, aber akzeptabel.

Fazit: Aus den ausgeführten Gründen halte ich es moralisch nicht für verwerflich, ab und zu einen Videoripper einzusetzen.

Manchmal muss es halt offline sein...

Meine Empfehlung im Moment ist Flash- und Video-Download für Firefox. Dieses Plugin erfüllt drei wichtige Voraussetzungen:

  • Es funktioniert nicht nur bei Youtube, sondern auch bei vielen anderen Websites – zum Beispiel kann ich damit auch meine eigenen Videos von der Tagesanzeiger-Website herunterladen.
  • Die Oberfläche ist nicht nervig oder aufdringlich.
  • Und man kann nicht nur die Videodatei, sondern auch den Link zum Video abgreifen: Das ermöglicht es, den zum Beispiel einem Player mit speziellen Fähigkeiten vorzuwerfen, zum Beispiel VLC.

Ein kleiner Tipp: Typischerweise entdeckt dieses Plugin das Video erst, nachdem die Wiedergabe gestartet wurde.

Beitragsbild: Auch Youtube ist keine Böhmermann-freie Zone (Pixabay/Pexels, Pexels-Lizenz).

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