Gadgets am Zoll

Die hohen Kosten für Verzollung und Mehrwertsteuer sind lästig – vor allem, wenn man häufig aus beruflichen Gründen Pakete grenzüberschreitend zugeschickt bekommt.

Letzthin war es wieder einmal so weit: Ich habe ein Gadget zugeschickt bekommen.

Klingt erfreulich, war es aber nur halb: Vom Spediteur gab es hinterher eine saftige Rechnung. Denn das Gadget kam via DHL aus Deutschland und war vom Absender mit 500 Euro bewertet worden. Das macht 48 Franken Mehrwertsteuer, 3 Franken Vorlageprovision und 19 Franken Kontoabwicklungsgebühr. Summa summarum runde 70 Franken.

Hier kommt man auch als Gadget nicht so ohne weiteres durch. (Bild: «Just one Step», Kecko/Flickr.com, CC BY 2.0)

70 Franken für ein Gadget, das nur für eine kurze Leihdauer in meiner Obhut übergeben wurde? Das Problem haben wir gadgettestenden Journalisten in der Schweiz öfters – und in zunehmendem Mass, seit die Hersteller ihre PR-Vertretungen im Land abziehen und den Versand der Testgeräte von irgendwoher abwickeln. Ist in einer globalisierten Welt ja egal, ob man von Berlin oder Wien aus die paar Schweizer Nasen bespasst. Ausser wenn es um den Zoll geht…

Unnötige Kosten

Da mich die Sache schon seit längerem nervt, habe ich mich mit einer … ja, zugegebenermassen etwas selbstmitleidigen Anfrage an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gewandt:

Diese Kosten belasten das Redaktionsbudget und sind ein echtes Problem für Journalisten (wie mich), die gelegentlich auch freie Aufträge annehmen: Die Gebühren schmälern das Honorar massiv und machen solche Aufträge unattraktiv oder sogar zum Verlustgeschäft. Weder die Mehrwertsteuer noch die Gebühren werden bei der Rücksendung zurückerstattet, sondern es kommen im Gegenteil noch einmal ähnliche Gebühren für den Empfänger hinzu.

Ich bekam einen netten Anruf einer Dame des EZV-Mediendiensts, die mich darüber aufklärte, dass es sehr wohl die Möglichkeit gebe, ein solches Gadget vorübergehend einzuführen. Die Details zum ZAVV (Verfahren der vorübergehenden Verwendung) sind auf der Website der EZV dargelegt:

Die Zollstellen verlangen für das ZAVV-Verfahren eine Sicherheitsleistung (Depot) der Abgaben, in der Höhe wie sie bei der definitiven Einfuhr (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) zu erheben wären. Den Betrag können Sie durch Barhinterlage, Bürgschaft einer Zollagentur oder Hinterlage von Wertpapieren leisten.

Bei vollständiger und rechtzeitiger Wiederausfuhr aller Waren wird Ihnen die Hinterlage zurückerstattet bzw. die Bürgschaft entlastet.

Dazu finden sich auf der Website auch die passenden Formulare sowohl für die Zollanmeldung als auch für die Wiederausfuhr. Alles easy, denkt man sich. Bis man sich eines dieser Formulare ansieht: Die sind geeignet, auch einem abgebrühten Bürokratieprofi den kalten Angstschweiss auf die Stirne zu treiben. All die Kästchen lassen in einem die Vermutung aufsteigen, dass zum Ausfüllen selbst bei einem minimalen Stundenlohn mehr Arbeitskosten anfallen, als DHL jemals für die Abwicklung der normalen Einfuhrformalitäten verlangen könnte.

Ausflüge in die Schweiz sind nicht günstig… auch für Gadgets nicht.

Die eigentliche Krux besteht jedoch darin, dass die meisten der Hersteller, die uns Gadgets zusenden, nicht über diese zolltechnischen Finessen unserer schönen Eidgenossenschaft Bescheid wissen und darum nicht die entsprechende Deklaration vornehmen. Das heisst, wenn ich ein Gadget erhalte, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen: Die Mehrwertsteuer und die Gebühren sind bereits angefallen und müssen auch bezahlt werden.

Mehrwertsteuer abziehen?

Die Dame des des EZV-Mediendiensts hat mich darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer in so einem Fall als Vorschuss deklariert und abgezogen werden könnte. Aber auch das klappt nur, wenn die Sendung entsprechend adressiert ist. Das wiederum traf im aktuellen Fall nicht zu. Ich hatte das Gadget zwar für den Tagesanzeiger getestet, es mir aber nach Hause schicken lassen, weil dort das bessere Testumfeld herrscht.

Fazit: In der Praxis wird wohl alles beim alten bleiben. Zumindest so lange, bis nicht alle Grenzen gefallen sind. Oder superschlaue Roboter die Gadgets persönlich von A nach B transportieren. Und zwar mit so viel Charme, dass auch der bärbeissigste Zollbeamte sein Formular wieder wegsteckt…

4 Kommentare zu «Gadgets am Zoll»

  1. Also das Formular 11.73 sah jetzt nicht sooo schwer aus wie du meinst, musst es halt einfach den PR Stellen mitteilen dass sie es vollständig auszufüllen haben, andernfalls übernimmst du den Auftrag einfach nicht.

    Deswegen den Eintritt der Schweiz in diese Diktatur namens EU zu fordern/zu wünschen empfinde ich als unverhältnismässig.

  2. Es handelt sich nicht um einen Auftrag im eigentlichen Sinn, sondern um ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Journalist und Gadgetausleiher.

    Den Eintritt in die EU habe ich nicht gefordert; ich wäre schon mit einer einfacheren (elektronisch abwickelbaren) Lösung zufrieden.

    Ich würde den Eintritt in die EU aus anderen Gründen fordern. Sie als Diktatur zu bezeichnen, ist IMHO gewagt. Anders als echte Diktaturen hier in Europa hat die EU, so viel ich an ihr auch kritisieren würde, einen echten Beitrag zum Frieden auf diesem Kontinent geleistet.

  3. Dann sagt doch den Herstellern, sie sollen mit zuverlässigen und schnellen Schweizer Distributoren und Händlern zusammenarbeiten (*zwinkerzwinker*)

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