Nicht zum Helfershelfer werden

Da möchte einer den ganzen Katalog von den Beatles, Rolling Stones und The Queen gratis runterladen, und ich sollte ihm erklären, wie das geht. Darauf habe ich jedoch keine Lust. Aber es ist nicht immer so leicht herauszufinden, was jemandes Motive sind.

Die allermeisten Anfragen an die Kummerbox leuchten mir ein und wecken mein Interesse. Es kommt (selten genug) aber vor, dass eine Anfrage mich den Kopf schütteln lässt. Beispielsweise die hier:

Auf welcher Website kann ich Oldies wie von Mercury, Beatles, Stones etc. möglichst gratis und sicher ohne versteckte Viren für meinen eigenen Gebrauch runterladen?

Diese Frage ärgert mich. Einer, der Musik klauen will¹, darf sich gern die Mühe machen, selbst nachzusehen, wo er sich bedienen könnte. Ich finde es nicht nett, wenn einer seine Mitmenschen (in diesem Fall mich) aus rein egoistischen Gründen in dubiose Angelegenheiten verwickeln will. Wenn einer der Meinung ist, sich den Musikkauf nicht leisten zu können oder zu wollen, dann ist das seine Sache. Aber andere in die Urheberrechtsverletzung reinzuziehen, ist deplatziert.

Abgesehen davon stellt sich die Frage, wo für mich als Kummerbox-Betreuer die Grenzen der Beratung verlaufen. Selbstverständlich würde ich nicht zu einem Einbruch in ein fremdes GMail-Konto Hand bieten (mal abgesehen davon, dass ich keine Hacker-Erfahrung habe). Hinweise, wie man eine DDoS-Attacke reitet und Kreditkartennummern aus dem lokalen Netzwerk snifft, würde ich mir ebenfalls verkneifen. Auch private Snapchat-Messages abzufangen, erachte ich nicht als meine Aufgabe, ebensowenig, wie die Besprechung der neuesten Virenbausätze.

Der grosse Graubereich

Aber es gibt auch einen relativ grossen Graubereich. Es gibt es immer wieder Leute, die sich mit scheinbar legitimen Anliegen melden: «Leider habe ich das Passwort für eine ganz, ganz, ganz wichtige Datei vergessen!» Oder (ein reales Beispiel): «Unser Sohn ist plötzlich verstorben. Die Festplatte seines Laptops ist verschlüsselt. Aber wir möchten seine Fotos als Andenken behalten.»

Die Crux dabei ist, dass ich nicht nachprüfen kann und will, ob diese Geschichten denn auch stimmen. Die Geschichte des verstorbenen Sohnes klingt fast etwas zu einleuchtend. Auch die Herkunft der passwortgeschützten Word-Dokument lässt sich nicht klären. Vielleicht stammt sie halt doch von der Festplatte des Büronachbarn und nicht von der eigenen.

Aufklärung ja, Komplizenschaft nein

Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es die Aufgaben der Medien ist aufzuklären – und wir gefälligst berichten sollen, wenn es draussen im Netz ein Programm gibt, das Passwörter und Verschlüsselungen knackt. Das stimmt. Andererseits liegt mir wirklich nichts daran, zum unfreiwilligen Helfershelfer zu werden.

Help, I need somebody… (to help me steal music off the internet). (Bild: Marc Falardeau/Flickr.com, CC BY 2.0)

Mir scheint in diesem Dilemma ein pragmatischer Ansatz vernünftig. Wenn jemand nach einem vergessenen Windows-Passwort fragt, dann weise ich auf die offizielle Vorgehensweise hin und erwähne auch inoffizielle Methoden – die sind auch nicht streng geheim, sondern lassen sich mit mässigem Aufwand ergoogeln. Wenn mir die Angelegenheit fishy erscheint, dann sage ich das – und habe dann in aller Regel auch den Vorteil auf meiner Seite, dass das Problem sowieso zu speziell und komplex wäre, um in einer Kummerbox-Antwort per Mail abgehandelt zu werden.

Urheber möchten bezahlt werden

Beim eingangs zitierten Herrn konnte ich es mir dann aber doch nicht verkneifen, mit der Moralkeule zu winken: «Ich bin als Journalist selbst Urheber, und somit darauf angewiesen, für meine Arbeit bezahlt zu werden. Ich erachte es daher nicht als meine Aufgabe, Anleitungen zum Schwarzkopieren zu liefern. Ich weise aber gern auf die legalen Möglichkeiten des Musikkonsums hin…»

Fussnoten

1) Mehrere Leute haben mich auf Twitter darauf hingewiesen, dass der Download von Musik und Filmen nach Schweizer Recht keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das weiss ich, und es halte das für eine sinnvolle Regel, da sie Verfolgung in Bagatellfällen vermeidet. Auch die Abgabe auf Leerdatenträger war ein Diskussionsthema. Sie führt dazu, dass ehrliche Musikkäufer doppelt zur Kasse gebeten werden – die dann wiederum finden könnten, als Entschädigung müssten auch ein paar Gratis-Songs aus dem Internet drinliegen.

Das sind legitime Argumente, aber in diesem Fall erlaube ich mir, nicht das Recht, sondern, wie am Ende erwähnt, meine eigene Moralkeule zu schwingen. Es geht mir nicht um juristische Feinheiten, sondern um den Graubereich jener Fragen, die legitimen Interessen entspringen, aber genauso aus missbräuchlichen Gründen hätten gestellt werden können. An diese Fragen gehe ich nicht juristisch heran (weil ich kein Jurist bin), sondern mit (hoffentlich) gesundem Menschenverstand.

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