Die Filmindustrie führt sich extrem heulsusig auf, weil ein paar ihrer Kunden die Neigung haben, den Inhalt von DVDs ins Internet zu stellen. Solche Leute mit der Juristenkeule niederzuknüppeln, reicht diesen sog. «Rechteinhabern» aber nicht aus. Nein, man muss ganze Regierungen vor den Karren spannen und mit Acta und Sopa auch gleich das Internet nach chinesischem Vorbild umbauen.
Die sog. «Rechteinhaber» schaffen keine Werke
Das ist ein Affront gegenüber den Internetbenutzern, und es dient der Sache nicht. Wie einige Leute zu Recht bemerkt haben, sind die sog. «Rechteinhaber» nämlich in aller Regel nicht die Leute, die ein Werk geschaffen haben. Das ist in der Musikindustrie der Fall, wo Prince einst sagte:
Wenn einem die eigenen Master nicht gehören, gehört man dem Master. (Zitiert nach Wikipedia)
Es ist aber auch in der Autorenbranche so. Ich copy-paste mal die Passage bezüglich Rechte aus einem Vertrag, der mir genau in dieser Form unterbreitet wurde:
2.1.2. Übertragung der Verlagsrechte
Die Urheberrechte bleiben bei Autor. Autor überträgt ∎∎∎∎∎∎∎ für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Verfielfältigung [sic!] und Verbreitung des Werks oder Teilen des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben sowie für die Online-Nutzung (nicht abschliessende Aufzählung: Handys, PDAs, Personal Computer, Macintosh, iPod u.a. Devices), einschliesslich durch Autor veränderte Versionen (beliebige Veränderungen am Text und/oder Softwarecode, die Übersetzung und Übertragung in andere Sprachen), ohne Stückzahlbegrenzung, für alle Sprachen weltweit.
So weit der Auftakt. Richtig los geht es aber erst jetzt. „Von wegen Schutz des Urheberrechts!“ weiterlesen